27.08.2014 - 5.3 Kooperationsvertrag der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
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Herr Finken bringt den Antrag und den Ergänzungsantrag mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) umgehend Verhandlungen über eine Kooperationsvereinbarung zur Regelung der grundsätzlichen Zusammenarbeit in allen Angelegenheiten, die sowohl die LHP als auch die SPSG betreffen, aufzunehmen und finanziell zu untersetzen. Der Vertrag soll im 3. Quartal 2014 der SVV vorgelegt werden.

 

Ergänzung:

Der Vertrag soll grundsätzlich Aussagen zur Zusammenarbeit, zu den grundsätzlichen Interessen und Erwartungen der Vertragspartner sowie eine gemeinsame Zielsetzung enthalten. Die in der DS 14/SVV/0010 mit Ergänzung und DS 14/SVV/0686 aufgeführten Details sollten sich in einem zweiten Teil wiederfinden und in einem dritten Kapitel sollten Abläufe, Zuständigkeiten, Kontrolle und Verantwortung geregelt werden. Der Vertrag soll im ersten Quartal 2015 vorgelegt werden.

 

Frau Dr. Schröter betont in ihren Ausführungen, dass die Fraktion DIE LINKE schon immerr ein zuverlässiges, kooperatives und freundschaftliches Verhältnis zur Stiftung geworben habe und insofern das Anliegen auch mittragen könne. Allerdings sei auch aus den vorgetragenen Ergänzungen nicht erkennbar, was das substanziell Neue dabei sein soll. Die Frage sei, wie das Anliegen zu einer heren Qualität führen solle, also qualitativ besser als das bereits Vorhandene.

Herr Heuer äert rechtliche und formelle Bedenken, da die Landeshauptstadt die Stiftung nicht verpflichten könne.

 

Herr Finken führt aus, dass die Verwaltung, wenn sie bereits so wie gefordert handele, auch schriftlich darlegen könne, wie sie sich gegenüber der Stiftung verhalte. Er bestätigt die Nachfrage des Oberbürgermeisters, dass es Anliegen des Antrags sei, die Regelungen zu systematisieren und zu strukturieren.

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, in diesem Sinne einen Vorschlag im Februar 2015 zu unterbreiten, wird mit Stimmenmehrheit angenommen, bei einer Stimmenthaltung.

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Anlagen zur Vorlage