09.09.2014 - 4.4 Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Jung (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Jäkel nimmt Bezug auf verschiedene Stellungnahmen öffentlicher Belange, die dem B-Plan nicht oder nur bedingt zugestimmt haben.

Er verweist auf Seite 16 Stellungnahme des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Darin wird der zusätzliche Verlust  von 3,9 Hektar Waldfläche kritisiert und der Verlust von Alt-Eichen und Alt-Kiefern in einem Alter von über 80 Jahren.

Er verweist auf Seite 8 Stellungnahme der IHK, die die Herausnahme der geplanten Verlängerung der Wetzlarer Straße und der Bahnquerung kritisiert.

Er verweist auf Seite 3 und 4 Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenwesen. Darin wird die vorgeschlagene Lösung mit der Wetzlarer Straße kritisiert. Es wird sogar formuliert, dass „aufgrund der offenen Fragen zur Machbarkeit und Finanzierung der vorgelegten Verkehrslösung dem geänderten Bebauungsplan nicht zugestimmt werden kann!“ Auch in der erneuten Stellungnahme vom 23.04.2014 wiederholt der Landesbetrieb Straßenwesen dieses schwerwiegende Urteil mit der Feststellung, dass „aus genannten Gründen der vorgelegten Fassung des Bebauungsplanes nicht zugestimmt werden kann.“ Es ist dargelegt, dass „entstehende Mehrkosten um etwa 8 Millionen Euro durch die Stadt Potsdam zu tragen sind.“

Herr Jäkel erinnert an die große Bedeutung der im FNP und im Verkehrskonzept Potsdam verankerten Verlängerung der Wetzlarer Straße. Er bitte um Auskunft dazu und erklärt, dem Plan solange nicht zustimmen zu können, wie diese schwerwiegenden Argumente nicht ausgeräumt sind.

 

 

Herr Kahle berichtet in Vertretung für Herrn Goetzmann, dass mit dem Landesbetrieb mehrere Gespräche geführt worden sind. Das Land hat ursprünglich für den Landesstraßenbedarfsplan vor 5 Jahren eine Machbarkeitsstudie für verschiedene Trassen durchgeführt. Über das Ergebnis und die Empfehlung ist hier im Ausschuss informiert worden. Herr Kahle führt weiter aus, dass der Landesstraßenbedarfsplan keine Linienbestimmung habe, sondern sagt, dass Verkehrsverhältnisse geändert werden sollten. Z.B. die Trassenführung unter der Bahn. In diesem Zusammenhang verweist Herr Kahle auf das Eisenbahnkreuzungsgesetz, welches festlegt, wie die Kostenteilung auf die 3 Beteiligten Stadt, Land und Bahn erfolgt.

Die Stadt ist in der Bebauungsplanung weiter als die Landesplanung; die Straßenführung ist möglich, wenn der Bebauungsplan wie vorgelegt beschlossen wird.

 

 

Herr Jäkel bittet im Protokoll festzuhalten, dass ca. 2-3 Mio. € Mehrkosten auf die  Stadt zukommen.

 

 

Die ungeänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn, entschieden (gemäß Anlagen 3 A und 3B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahnwird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage