02.09.2014 - 7.2 Planung neuer Schulen gemäß Schulentwicklungsplan
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW auch Werksausschuss KIS
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 02.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Viehrig begründet den Antrag. Das Stadtforum Schule hat gezeigt, bei Schulbauten gebe es immer wieder Probleme, wenn Schulen ihre Räume nicht so nutzen können, wie sie es gern wollen. Deshalb solle man bei der Planung neuer Schulen die Schulleitungen von Beginn an einbeziehen.
Die Ausschussmitglieder verständigen sich dazu das Wort „Beginn“ durch „frühzeitig“ zu ersetzen.
Herr Klamke führt das Beispiel Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium an und erinnert sich, dass die Schule frühzeitig einbezogen wurde.
Herr Wollenberg hält dies für möglich, wo es Schulleitungen gibt. Es gehe nicht bei einer neu zu bauenden Schule, für die es Schüler und Eltern noch nicht gibt. Die Schule gebe sich erst durch die Schulkonferenz das pädagogische Konzept. Solange man Kreditfinanzierung habe, gelte zudem das Raumprogramm des MBJS. Er verweist auf die guten Erfahrungen, die man bei der Grundschule im Bornstedter Feld gemacht habe.
Frau Naundorf regt an, dass der Schulrat hier tätig werden könnte.
Frau Frevert unterstützt aus Sicht des Kreisschulbeirates die Darlegung von Herrn Wollenberg. Er habe zum Ausdruck gebracht, dass es ein Prozess sei. Bei bestehenden Schulen werden diese einbezogen.
Herr Richter erklärt, dass man nach Möglichkeit versuche, Schule und Eltern einzubeziehen. Aus seiner Sicht sei der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt.
Herr Lack verweist auf eine Elternversammlung zur Grundschule Bornstedt. Hier wollten sich Eltern einbringen und durften nicht mitplanen.
Herr Dörnbrack erklärt, dass es in diesem Fall noch keine Schulleitung gebe.
Frau Dr. Magdowski erklärt, dass es im Fall der Grundschule im Bornstedter Feld keine Schulleitung, aber eine beauftragte Lehrkraft gegeben habe, die sich einbringen konnte. Sie verweist auf den offenen Brief des Kreiselternrates und des Kreisschulbeirates an die Ministerin, in dem diese aufgefordert wird, zeitnah die Raumnutzungsprogramme des MBJS anzupassen.
Herr Dörnbrack informiert, dass es im Staatlichen Schulamt keinen Baubeauftragten gebe. Wenn die Stadt Potsdam sage, man brauche die Schule, dann müsse man in Vorplanung gehen und eine beauftragte Lehrkraft festlegen. Das habe man in der Vergangenheit so praktiziert. Diese Lehrkraft könne jedoch nicht über das Schulprofil entscheiden.
Herr Wollenberg bittet darum das Modell der Grundschule im Bornstedter Feld zu erklären, denn das habe funktioniert.
Herr Richter meint ebenfalls, dies sei ein gutes Beispiel, wie man Beteiligung praktizieren könne.
Herr Viehrig bittet um Abstimmung des veränderten Antrages.
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung neuer Schulen von Beginn an die Schulleitung frühzeitig einen pädagogischen Beauftragten einzubeziehen und darauf zu achten, dass das Raumprogramm, sowie die mögliche pädagogischen Konzepte von Schule und ggf. vorgesehenem Hort zueinander passen.