03.07.2002 - 4.2 Richtlinie über die Finanzierung und Leistungss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Jugend, Soziales und Wohnen
- Datum:
- Mi., 03.07.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bereich Jugend
- Beschluss:
- vertagt
Der Jugendhilfeausschuss
hat beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Trägerkonferenz einzuberufen
ist - die o. g. DS soll an die Verwaltung zurück verwiesen werden.
Der
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften hat sich für eine Überarbeitung der DS
ausgesprochen, die dann in der Sitzung am 21.08.2002 erneut behandelt werden
soll.
Abstimmung:
Die
Rücküberweisung der DS 02/SVV/0374 an die Verwaltung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlusstext:
1. Grundlage für die Finanzierung und
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe ist die
in der Anlage beigefügte Richtlinie, die mit Wirkung zum 01.01.2003 in Kraft
tritt.
2.
Diese Richtlinie
findet unmittelbar Anwendung auf die Finanzierung und die
Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe in der
Landeshauptstadt Potsdam.
3. Für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis
31.12.2002 werden abweichend von der Richtlinie zur Finanzierung von KITA´s in
freier Trägerschaft vom 12.03.1997 (Drucksache Nr. 97/0149/1) folgende
Zuschüsse gewährt:
- Es erfolgt keine
Kostensatzvereinbarung. Der freie Träger erhält einen Zuschuss auf der
Grundlage der für das Jahr 2001 vereinbarten
Platzkosten. Einer angemessenen Erhöhung kann bei Nachweis einer sparsamen
Betriebsführung und bei Ausschöpfung aller zumutbaren Einnahmemöglichkeiten auf
Antrag zugestimmt werden. Vor Erteilung eines Festsetzungsbescheides erfolgt
durch den freien Träger die Vorlage eines einfachen Verwendungsnachweises.
4.
Bestehende
Mietverträge zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den freien Trägern von
KITA´s werden nicht verlängert. Vor Ablauf des Mietvertrages ist ein neuer
Mietvertrag anzubieten.
Die
Landeshauptstadt Potsdam strebt an, bestehende Mietverträge noch während der
Laufzeit so zu ändern, dass Mietzahlungen an die Stadt auf der Grundlage der
tatsächlichen Wert- und Nutzungsverhältnisse des Objektes erfolgen. Bei
Nichteinigung besitzt der freie Träger Bestandsschutz.