17.09.2014 - 7.14 Änderung der Liegebedingungen für Schiffe an Po...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt,  der Vorlage mit Änderungen zuzustimmen, deren Wortlaut den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht und die von der Antragstellerin übernommen wurden.

 

Die Vorlage wird mit den empfohlenen Änderungen zur Abstimmung gestellt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Betreiber der Potsdamer Schiffsanlegestellen folgende Änderungen in den Verträgen für Anlegeberechtigungen zu prüfen:

 

  1. Das Laufenlassen der Schiffsmotoren wird maximal für Liegezeiten bis zwei Stunden gestattet. Bei längeren Liegezeiten sind verbindlich vorhandene stationäre Stromversorgungsanlagen gegen Entgelt zur Nutzung vorzuschreiben.

Gemeinsam mit der EWP ist zu prüfen, wie und bis wann weitere noch leistungsfähigere Strompoller im Hafen ergänzt werden können, die für die Versorgung großer Kreuzfahrtschiffe erforderlich sind, für die die vorhandenen Strompoller nicht ausreichen. Die betrieblichen und vertraglichen Belange der Weißen Flotte sind in die Prüfung einzubeziehen. Für die Zeit bis zur Realisierung sind Übergangsregelungen für das Anlegen großer Schiffe vorzuschlagen, die die Umweltbelange berücksichtigen.

 

  1. Dem KOUL-Ausschuss ist bis März 2015 über das Ergebnis der Untersuchungen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen