17.09.2014 - 10.21 Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration freila...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Vorlage vom Stadtverordneten Walter eingebracht und die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beantragt.

 

Den Stadtverordneten wurde ein Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW mit folgendem Wortlaut ausgereicht

 

Der vierte Satz mit dem Wortlaut:

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

ist zu streichen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 14/SVV/0768 - mit dem o. g. Änderungsantrag - in den Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam eine Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration freilaufender Hauskatzen einführen zu lassen.

 

Danach haben Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

 

r die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Bei festgestellten Verstößen kann gem. § . ein Bußgeld verhängt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Umsetzung in der Dezembersitzung 2014 zu informieren.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=91597&selfaction=print