02.10.2014 - 3.2 Satzung zur Durchführung des Pilotprojektes Bio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Zierock  (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Abfallentsorgung) bringt die Vorlage ein.

 

Auf Nachfragen von Herrn Kirsch, Herrn Walter, Herrn Karl, Herrn Jäkel und Herrn Matz teilt sie mit:

 

-          Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet eine Biotonne zu nutzen;  sie können es selbstverständlich; die Biotonne ist aber kein Ersatz für die Speiserestetonne

 

-          bei einer flächendeckenden Einführung können ca. 6 - 8 Tausend Tonnen Bioabfall pro Jahr  gesammelt werden

 

-          während der Pilotphase gehen die Bioabfälle zur Biowork GmbH nach Schmergow; dort wird aus dem Material Kompost hergestellt; im nächsten Jahr wird die Leistung der Verwertung des Bioabfalls ab 2016, neu ausgeschrieben

 

-          der Leerungszyklus für den Bioabfall wird wöchentlich erfolgen; die Trommelfahrzeuge der STEP sind nutzbar

 

-          Eigenkompostierung ist möglich; auch ein späterer Wechsel zur Biotonne oder umgekehrt

 

-          zu den Kosten ist im Moment noch keine Aussage möglich

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung zur Durchführung des Pilotprojektes Biotonne

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage