02.10.2014 - 3.5 Alternative Nutzungen von Bewohnerparkplätzen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Piest bringt den Antrag ein. Zu Redebeiträgen von Herrn Karl, Herrn Dr. Zoeller und Herrn Jäkel stellt Herr Piest dar, dass im Antrag gewünschte Nutzung von Bewohnerparkplätzen durch Nutzer von Car-Sharing-Modellen für diejenigen gelten soll, die auch dort wohnen. Im Moment erhalte man die Genehmigung nur, wenn man als Anwohner nachweise, dass man der Halter des Kfz ist oder es einem dauerhaft zur Nutzung überlassen worden ist.

 

 

Herr Wustrack (AG Straßenverkehrsbehörde) informiert, dass die Möglichkeiten in Bewohnerparkbereichen zu parken, durch das Bundesministerium für Verkehr in der Straßenverkehrsordnung und ihrer Verwaltungsvorschrift abschließend geregelt sind. Hier hat die Landeshauptstadt Potsdam keine Möglichkeiten, mit Konzepten weitergehende Berechtigungen zu schaffen.

 

Herr Wustrack informiert zur Intention des Antrages, dass in der Verwaltungsvorschrift zur StVO jedoch die Eintragung eines Car-Sharing-Anbieters in das Kennzeichenfeld des Bewohnerparkausweises bereits ausdrücklich vorgesehen ist. In diesen Fällen kann der Parkausweis durch die Bewohner mit jedem Fahrzeug verwenden werden, dass rein optisch jederzeit einer Car-Sharing-Organisation zugeordnet werden kann. Die eingesetzten Fahrzeuge der in unserer Region tätigen Car-Sharing-Anbieter sind erfahrungsgemäß hinreichend gekennzeichnet.

 

Des Weiteren informiert Herr Wustrack über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, dass auch bei privaten Car-Sharing im Rahmen der Gleichbehandlung mit gewerblichem Car-Sharing die Zuteilung von Bewohnerparkausweisen zulässig sei. Dieser Rechtssprechung sei auch die Landeshauptstadt Potsdam gefolgt. Das heißt, dass in derartigen privatrechtlichen Konstellationen zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugnutzern ein Bewohnerparkausweis mit dem amtlichen Kennzeichen erteilt wird.

 

Herr Wustrack erklärt abschließend, dass er den Antrag bereits als durch Verwaltungshandeln erledigt ansieht, da eine Lösung mit dem Umgang von gewerblichem und privatem Car-Sharing im Stadtgebiet bereits vorhanden ist.

 

 

Herr Piest bedauert als Antragsteller, dass dieser Hinweis im Online-Auftritt der Landeshauptstadt Potsdam fehlt und bittet die Verwaltung, um eine zügige Ergänzung dieser Informationen im Internet.

 

 

Damit wird der Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt erklärt.

 

Reduzieren