07.10.2014 - 4.6 Bebauungsplan SAN - P 16 "Stadterweiterung Nor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teil.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) bringt gemeinsam die Vorlage SAN-P 16 und SAN-P 17 ein. Er informiert, dass mit der Aufhebung der Sanierungssatzung in einigen Jahren auch ein wichtiges Steuerungselement entfallen wird. Der B-Plan SAN-P 16 und SAN-P 17 soll im Geltungsbereich die wesentlichen Sanierungsziele auch über die Aufhebung der Sanierungssatzung hinaus sichern. Es sollte unter anderem vermieden werden, dass in diesem Bereich die Wohnfunktion durch gewerbliche Nutzungen weiter verdrängt wird.

 

 

Zu Nachfragen  von Frau Hüneke, Herrn Berlin und Herrn Tomczak informiert Herr Lehmann

-          die Elfleinhöfe bleiben weiterhin ausschließlich einer kulturellen und sozialen Nutzung vorbehalten

-          es ist möglich nftig Teilbereiche zu ändern, wenn es Bedarf gibt

-          hier handelt es sich um einen Textbebauungsplan, Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind nicht enthalten; diese Kriterien werden nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme ausschließlich nach § 34 BauGB beurteilt

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN P 16 Stadterweiterung Nordwird nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB gemäß Anlage 1 geändert.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan SAN P 16 Stadterweiterung Nordentschieden.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN P 16 Stadterweiterung Nordist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Der aufzuhebende Bebauungsplan SAN P 04 Teilraum Block12ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage