07.10.2014 - 4.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zeppeli...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie macht aufmerksam, dass der üblicherweise zu erbringende Finanzierungsnachweis vom Vorhabenträger im Moment noch nicht vorliegt. Sollte dieser auch bis zur Stadtverordnetenversammlung im November 2014 noch nicht vorliegen, wird die Verwaltung die Vorlage nochmals zurück stellen.

 

 

Herr Kirsch fragt nach, ob die Stadtverwaltung erbrachten Leistungen bezahlt worden sind.

Frau Holtkamp antwortet, dass sie davon ausgeht, dass dies kein größeres Problem darstellt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) gemäß Anlage 1 entschieden.

 

  1. Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 "Zeppelinstraße/ Kastanienallee", Teilbereich Allgemeines Wohngebiet (WA 1 und WA 2) wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die Begründung gebilligt (Anlage 2, 4 und 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

3

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage