07.10.2014 - 4.9 Bebauungsplan Nr. 27 "Türkstraße", 1. Änderung...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass der B-Plan Nr. 27 „rkstraße“ mit der Veröffentlichung im Jahr 2006 rechtsgültig geworden ist. Die STVV hat auf ihrer Sitzung im März 2007 die Aufstellung der 1. Planänderung des B-Planes Nr. 27 „rkstraße“, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) beschlossen.

 

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Standort des Außenbezirkes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geschaffen, um die hoheitlichen Belange des Bundes bei der Aufgabe der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen zu sichern. Aufgrund dieser gesetzlich überörtlichen Aufgabe ist es vorgesehen  gegenüber den Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Mischgebiet sowie als öffentliche Grünfläche- die entsprechenden Flurstücke als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ festzusetzen. Dies greift hier in das bisherige Planungsziel ein, das öffentliche Ufer bis zur Türkstraße zu verlängern, was aber dem rechtlichen Vorrang der überörtlichen Wasserstraße geschuldet ist.

 

Mit der Planung wird der bereits mit öffentlichen Mitteln realisierte Uferweg zwischen dem Gelände der Feuerwehr und dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) planungsrechtlich gesichert.

 

Im Baugenehmigungsverfahren zur Hauptfeuerwehrwache hat sich aufgrund einer Schallimmissionsanalyse ergeben, dass die Aufstellungsfläche der Feuerwehr als Straßenverkehrsfläche festzusetzen ist. Mit dem Umbau der Holzmarkstraße konnte die Teilung der betroffenen Flurstücke und die Widmung als öffentliche Straßenverkehrsfläche bereits umgesetzt werden.

 

Aus dem genannten Grund erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereichs, um die Flächen des Feuerwehrgeländes und der Fläche der Holzmarkstraße.

 

Im Rahmen der Überarbeitung der Planung erfolgt die Anpassung der Verkehrsfchen (Türkstraße, Holzmarkstraße sowie des Uferwegs) entsprechend den vorliegenden Ausbauplanungen und deren Realisierung.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass der asphaltierte Weg von der Feuerwache bis unter die Brücke so bleibt wie er ist.

 

 

Frau Holtkamp ergänzt, dass bei Inkraftsetzung der Planung keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten sind. Die Erschließungsanlagen und öffentlichen Grünlagen wurden bereits realisiert. Der Uferweg wurde aus öffentlichen Fördermitteln erstellt.

 

Die Sondernutzung ist zur Nutzung durch das WSA, z.B. für die Lagerung und Wartung der zur Kennzeichnung der Fahrrinne benötigten Bojen etc. erforderlich.

 

 

Herr Berlin hält dagegen, dass eine partielle Abgrenzung möglich sein muss. Er kann der Argumentation nicht folgen, dass dem Bund andere Kompetenzen zugestanden werden, als z.B. einem privaten Eigentümer.

 

 

Auch Herr Jäkel hält  das Abstimmungsergebnis der Verwaltung mit dem WSAr unbefriedigend. Er hält wenigstens die teilweise Realisierung eines echten Uferweges am Wasser im Bereich des WSA für geboten, so wie im Flächennutzungsplan verankert und im B-Plan bisher vorgesehen. Auf der Plankarte ist ersichtlich, dass im Bereich WSA kein Uferweg gebaut worden ist, allenfalls eine Zuwegung zum Uferweg!

 

 

Herr Garms (Bereich Grünflächen) bestätigt, dass der im Bebauungsplan dargestellte Uferweg (grün dargestellt) entsprechend der vorher gezeigten Ausführungsplanung bereits fertiggestellt und eröffnet worden ist.

 

Herr Garms ergänzt, dass der Trassierung Verhandlungen mit dem WSA Brandenburg vorangegangen waren, welches einen Teil des Grundstücks an der Grenze zur Feuerwache für den Bau des Uferweges zur Verfügung stellt. Eine Trassierung direkt am Ufer war wegen dortiger Betriebsanlagen und Gebäude vom WSA abgelehnt worden.

 

Zum Bau des mit EFRE-Fördermitteln ab 2013 errichteten Uferweges war mit dem WSA vorab eine Baugestattung vereinbart worden, bei der der für den Zuwendungsbescheid notwendige Grunderwerb durch einen Grundstückstausch bereits in Aussicht gestellt wurde.

Als im Frühjahr diesen Jahres der Grundstückstausch vollzogen werden sollte, verwies das WSA auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Festsetzung der Sondergebietsfläche und stellte zur Bedingung für den Grundstückstausch, dass das vorher bereits 2007 durch die Landeshauptstadt Potsdam zugesagte Änderungsverfahren wieder aufgenommen werden müsse.

Die vorliegende Beschlussvorlage gehört zur Fortsetzung dieses Verfahrens und die Ablehnung der Vorlage hat den Verlust der Förderung des Uferweges Schiffbauergasse - Speicherstadt zur Folge, allein in diesem Abschnitt 75% von 180.000 € Bau- und Planungskosten.

 

 

Herr Kirsch empfiehlt die Beschlussfassung um keinen wirtschaftlichen Schaden zu produzieren.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 “rkstraße, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt ist nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB gemäß Anlage 3 zu ändern.

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 “rkstraße“, Teilbereich Gelände Wasser- und Schifffahrtsamt ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlage 4 und 5)

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (Anlage 6).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

3

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

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Anlagen zur Vorlage