07.10.2014 - 4.10 Vorbereitende Untersuchungen für das Gewerbegeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Partsch (vertritt als Rechtsanwalt die Dr. Aldinger & Fischer Grundbesitz und Vermarktungs GmbH) spricht sich im Rahmen seines Rederechtes gegen die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen aus. Seines Erachtens sei der Beschluss rechtswidrig; da es enge Grenzen für eine solche Maßnahme gebe. Einen Bebauungsplan hält er für ausreichend.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) geht eingangs auf die von Herrn Dr. Partsch vorgetragenen Argumente ein und erläutert, dass gerade solche Bedenken im Rahmen der vorgeschlagenen Vorbereitenden Untersuchungen systematisch aufgegriffen und bewertet werden können.

 

Er begründet die Vorlage mit dem Ziel, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung des besonderen Städtebaurechts und damit für ein aktives Handeln der Landeshauptstadt Potsdam zugunsten einer zügigen Entwicklung gegeben sind. Herr Lehmann verweist dazu auf den Umstand, dass die seit Jahren brachliegende Fläche in potentiell guter Lage durch den Eigentümer offenkundig keiner Entwicklung zugeführt wurde, die mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Ansiedlung von kleinem und mittleren Gewerbe übereinstimmt. Gleichzeitig gibt es für Angebote an solchen Gewerbeflächen dringenden Bedarf.

 

 

Herr Goetzmann berichtet auf Nachfrage von Herrn Kirsch, dass es Gespräche mit der Grundbesitz- und Vermarktungs GmbH gegeben habe, jedoch ohne Ergebnisse im Sinne der städtischen Ziele.

 

Auf die Frage von Herrn Schütt antwortet Herr Goetzmann abschließend, dass mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen Klarheit gewonnen werden soll, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, die Gewerbeflächenentwicklung aktiv voranzutreiben oder ob die Stadt nur abwarten kann.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das „Gewerbegebiet Kirchsteigfeld“ in den Grenzen der beigefügten Karte (Anlage) werden vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage