11.11.2014 - 4.3 Entwicklungsbereich Krampnitz - 5. Sachstandsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung OBR Fahrland, Neu Fahrland Mitteilungsvorlage
- Datum:
- Di., 11.11.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Jung (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) informiert ergänzend zum Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die Gutachten zur Lärm- und Luftbelastung, die im Zielabweichungsverfahren der LHP aufgegeben worden sind, werden aktuell noch erarbeitet. Die Bearbeitung wird jetzt Ende des Jahres abgeschlossen. Die beiden Ministerien, die fachlich die Abarbeitung begleiten, das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), sind an der Erarbeitung beteiligt und werden entsprechend eingebunden
Der Entwurf für den ersten B-Plan im Entwicklungsgebiet, den B-Plan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Süd“, liegt im Vorentwurf (im Wesentlichen) vor und soll nun im nächsten Frühjahr (sobald die Vorgaben/Auflagen aus dem Zielabweichungsverfahren erfüllt worden sind!) in die frühzeitige Beteiligung gehen.
- Das innere Erschließungskonzept für das ehemalige Kasernenareal steht weitgehend fest. Es weicht leicht von der Ausgangsplanung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ab. So soll zur Vermeidung von unnötigen Durchgangsverkehren u.a die Ketziner Straße unterbrochen werden. Auf die Planstraße C, die in der VU noch vorgesehen war, kann ganz verzichtet werden, da diese Straße für die öffentliche Erschließung nicht mehr benötigt wird. Generelles Ziel ist es, dass die entstehenden Belastungen innerhalb des Entwicklungsbereiches, wie auch für die B 2 und die L 92, möglichst gering gehalten werden.
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Die Vorhaltetrasse für die Straßenbahn wurde gerade festgelegt. Die Trasse wird durch die Planstraßen 2 und 2.1 verlaufen. Die Lage der zentralen Haltestelle bzw. des zentralen Umsteigeplatzes sollen dagegen im Wettbewerbsverfahren zum Eingangsbereich geklärt werden.
Die ersten beiden Wettbewerbsverfahren, die in Krampnitz durchgeführt werden sollen („Eingangsbereich an der B 2 mit Uferbereich“ und „Bergviertel“), werden aktuell durch den Entwicklungsträger Potsdam (ETP)vorbereitet und sollen nach dem derzeitigen Abstimmungstand Anfang 2015 begonnen werden.
Für das Entwicklungsgebiet wird zurzeit durch die EWP ein Energiekonzept erarbeitet und mit der LHP und dem ETP abgestimmt. Die Abstimmungen laufen zur Zeit noch und sollen Anfang 2015 abgeschlossen werden. Ziel der LHP ist es, für Krampnitz ein möglichst modellhaftes, vorbildhaftes Energiekonzept zu entwickeln.
Es wird ferner intensiv mit dem ETP untersucht, wie die denkmalgeschützten Gebäude - in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel - auf dem Gelände gesichert werden können/müssen.
Als Hauptproblem bei der Entwicklung der Flächen in Krampnitz stellt sich weiterhin der Erwerb der Flächen vom Land Brandenburg dar. Der Erwerb dieser Flächen, die insgesamt fast 1.130.000 qm umfassen, verzögert sich aufgrund des Gerichtsverfahrens zwischen dem Land Brandenburg und den TGs leider weiterhin. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) wurde bislang noch nicht abschließend entschieden. Die Entscheidung des OLGs erfolgt erst im nächsten Jahr.
Je nach Fortgang/Ausgang des Verfahrens mag es erforderlich sein/werden, den Grunderwerb auf dem Wege einer Enteignung voranzutreiben, um die gesetzlich geforderte zügige Entwicklung zu sichern.
Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass durch mehrere Landwirte aus dem Entwicklungsbereich Ende Oktober eine Normenkontrollklage gegen die durch die LHP beschlossene Entwicklungsatzung eingereicht worden ist.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) gibt den formalen Hinweis, dass der bereits heute vorgetragene aktuelle Stand Gegenstand der für die Stadtverordnetenversammlung Dezember 2014 vorbereiteten Mitteilungsvorlage 6. Sachstandsbericht ist. Aufgrund der mit Beschluss gewünschten vierteljährlichen Berichterstattung und den entsprechenden Vorlauffristen zur Einbringung gibt es zum Zeitpunkt der Behandlung der Mitteilungsvorlage im Ausschuss bereits einen aktuelleren Stand.
Frau Hüneke bittet die inhaltlichen Prämissen der Wettbewerbe im SBV- und im KOUL-Ausschuss zur Diskussion zu stellen, bevor eine Entscheidung getroffen wird sowie um nähere Informationen zum Verlauf der Straßenbahntrasse, insbesondere weil sie durch den Denkmalbereich führt.
Herr Jung antwortet, dass man sich noch in der Diskussionsphase befinde, was in den Wettbewerb aufgenommen werden muss. Hier gibt es noch viele zu klärende Fragen.
Zur Rückfrage von Herrn Heuer bzgl. der Erledigung der Auflagen des Zielabweichungsverfahrens berichtet Herr Goetzmann, dass es einen Zielabweichungsbescheid gibt. Dieser beinhaltet Auflagen des MUGV und des MIL hinsichtlich der Lärmsituation sowie der Luftschadstoffe. Herr Goetzmann bestätigt, dass man sich in der Erledigungsphase der Auflagen aus dem rechtsverbindlichen Zielabweichungsbescheid befinde. Hinsichtlich der Eigentümerunklarheit verweist Herr Goetzmann auf das Instrumentarium der Entwicklungsmaßnahme. Ergänzend verweist er darauf, dass mit der Vermarktung noch nicht begonnen werden konnte, da dazu erst die Verfügbarkeit der Grundstücke gegeben sein muss.
Frau Hüneke betont nochmals, dass für die Straßenbahntrasse eine Variantenabwägung gebraucht wird, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ebenso gilt dies für den Ablaufplan zu den Wettbewerben.
Herr Jung greift die Bitte von Frau Hüneke auf und sagt zu, die Varianten der Straßenbahntrasse im SBV-Ausschuss vorzustellen.
Auf verschiedene weitere Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder geht Herr Jung und Herr Goetzmann ein.
Der Ausschussvorsitzende bittet festzuhalten, dass Anfang nächsten Jahres die Varianten der Trassenführung für die Straßenbahn innerhalb des Entwicklungsgebietes mit Erläuterung vorzulegen sind.
Hinsichtlich des angeblichen Betretungsverbotes für Stadtverordnete widerspricht Herr Klipp und verweist darauf, dass es eine generelle Betretungserlaubnis gibt. Diese gilt für die Verwaltung und ihre Beauftragten. Herr Klipp vertritt die Auffassung, dass die Stadtverordnetenversammlung Teil der Verwaltung ist und somit die Betretungserlaubnis auch für alle Stadtverordnete und sachkundige Einwohner aus den Ausschüssen gilt. Aufgrund möglicher Gefahrenquellen hält Herr Klipp eine geführte Besichtigung für angebracht und bittet Interessierte, sich an den ETP oder Herrn Jung zwecks Terminvereinbarung zu wenden.
Herr Goetzmann rät den Termin aufgrund des frühzeitigen Dunkelwerdens auf das Frühjahr zu verschieben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.