02.10.2014 - 3.4 Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration freila...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Frau Drohla Vorstandsmitglied des Potsdamer Tierschutzvereins und aktives Mitglied der Tierrettung Potsdam e. V) macht auf die steigende Anzahl freilaufender Katzen aufmerksam, welche nicht nur ein Tierschutzproblem darstellt, sondern auch zu einer Gefährdung werden kann. Eine Kontrolle sei erforderlich. Von daher fordert sie die Kastration für alle Freigängerkatzen und die Katzen, die an den Futterstellen gefüttert werden. Insbesondere verweist sie hier auf die Veröffentlichung über die Presse, dass Luckenwalde bereits so verfährt. Dies sei in Potsdam nachahmenswert.

 

 

Herr Walter bringt den Antrag ein und verweist auch auf die dem Antrag beigefügte gemeinsame Pressemitteilung des NABU Landesverbandes Brandenburg, des Landesjagdverbandes Brandenburg e.V., der Landestierärztekammer Brandenburg und des Landestierschutzverbandes Brandenburg e.V., in welchem die Kommunen aufgerufen werden, dem Beispiel der Stadt Paderborn (hat eine solche Verordnung vor 5 Jahren erlassen) zum Schutz von Mensch und Tier zu folgen.

 

 

Herr Rietz bringt den Änderungsantrag der CDU/ANW-Fraktion ein und bittet um Streichung des Satzes „Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.“ da hier rechtliche Bedenken gesehen werden.

 

 

Herr Dr. Schielke (Amtstierarzt) macht aufmerksam, dass hier eine ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam gefordert wird. Für den Erlass einer Verordnung müssen zwei Dinge beachtet werden:

 

-          welche Gefahr geht von nicht kastrierten Katzen aus

-          welche Prognose gibt es, wenn die Kastration und Kennzeichnung der Katzen erfolgen würde

 

Zur Gefährdungsprognose müsse bekannt sein, wie groß die Katzenpopulation ist und welche Gefahren (Krankheiten etc.) gehen davon aus. Dies alles müsse mit Zahlen belegt werden.

 

Herrn Dr. Schielke als Amtstierarzt und auch dem Ordnungsamt liegen keine konkreten Zahlen vor, so dass auch keine Prognose über Auswirkungen möglich sei.

 

Das Paderborner Modell habe vor Jahren als Vorreiter gedient. Aus dem Kontakt mit dem Paderborner Kollegen sei ihm jedoch bekannt, dass kein Rückgang erfolgt ist und der Vollzug unmöglich sei.

 

Abschließend stellt Herr Dr. Schielke dar, dass die Gefahr in Potsdam nicht zu sehen und so keine Prognose und auch kein Erlass einer solchen Verordnung möglich ist. Eine solche Verordnung sei juristisch nicht belastbar.

Vielmehr werden die Katzenhalter informiert, dass die Kastration sinnvoll ist und in den Tierarztpraxen werden die Katzen kastriert und auch mit einem Chip versehen.

Eine mögliche Gefahr besteht, jedoch nicht ausreichend für den Erlass einer Verordnung.

 

 

Frau Lenz bestätigt, dass das Anliegen klar sei und erkundigt sich nach dem Vollzug?

 

 

Herr Karl spricht sich dafür aus, den positiven Grundgedanken weiter zu entwickeln und regt an, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie fern durch eine ordnungsbehördliche Verordnung ….

 

 

Herr Walter macht deutlich, dass die Frage des Vollzuges nur ein Problem sei. Vielmehr müsse der Bewusstseinsprozess zur Sensibilisierung, dass es einen Handlungsbedarf gibt, angeregt werden.

 

 

Herr Matz hält als einfacheren Weg das Auflegen eines Fonds für sinnvoll. Das Angebot der Kastration auf freiwilliger Basis könnte in die Prüfung einbezogen werden.

 

 

Herr Jäkel spricht sich ebenfalls für die Streichung des Satzes (siehe CDU/ANW-Antrag) aus. Um dem Tierschutz auf geeignete Weise gerecht zu werden, regt er an, den Antrag zurückzustellen und ggf. in modifizierter Fassung erneut einzubringen.

 

 

Herr Walter signalisiert Zustimmung durch Kopfnicken.

 

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage