01.10.2014 - 5.2.1 Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschussvorsitzende, Herr Heuer, erteilt zunächst Herrn Riecke (BL 353 regionale Kinder- und Jugendhilfe) das Wort.

 

Herr Riecke gibt an, dass auf Grundlage eine Evaluationsberichtes zur Einführung und Erprobung von Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Potsdam, entschieden wurde eine Stellenverlagerung zu Lasten anderer Angebote innerhalb der jeweiligen Sozialräume bzw. Regionen, jedoch nicht zu Lasten überregionaler Spezialdienste/-angebote oder freiwilliger Leistungen im besonderen Interesse der Stadt, vorzunehmen.
Dem Jugendförderplan stehen 5,5 Millionen Euro Etat zur Verfügung. Daraus werden 61 Vollzeitbeschäftigte finanziert, wobei zurzeit eine Stelle nicht besetzt sei. Somit werden insgesamt 1,13 % des gesamten Haushaltes für die Jugendhilfe verwendet.

 

Herr Liebe (Geschäftsführer Treffpunkt Fahrland e.V.) nimmt als Vertreter des Jugendhilfeausschusses am Ausschuss für Finanzen teil. Er bittet darum, dem Änderungsantrag zuzustimmen, da die Leistungs- und Qualitätsentwicklung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht leiden und sich nicht verschlechtern dürfe.
Er appelliert an die Stadtverordneten der Streichung der Mittel für die VBE nicht zuzustimmen, sondern dem Änderungsantrag zuzustimmen.

 

Herr Exner gibt § 24 Abs. 1 AGKJHG zu bedenken.  „Der festgestellte Jugendhilfebedarf und die Ausweisung der Aufwendungen für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit muß sich auf das laufende und das folgende Haushaltsjahr beziehen und die Planungen für zwei weitere Haushaltsjahre darstellen.
Man könne hier nicht von der üblichen Verfahrensweise abweichen und sollte den Budgetrahmen beachten. Es sollte nicht zum „Umdrehen“ der Verfahrensweise kommen.

 

Frau Heise fragt nach einer Deckungsquelle für den Mehrbedarf.

 

Herr Liebe plädiert für eine Umverteilung der Deckungsringe. Mit diesen müsse man die gesetzlichen Pflichten abdecken. Das Budget für die offene Kinder- und Jugendarbeit, sei trotz zunehmender Arbeiten, nicht gestiegen. 

 

Herr Linke ist für die Einstellungen zusätzlicher Gelder.

 

Herr Heuer gibt zu bedenken, dass der Aufwuchs der Arbeiten und der damit verbundene Bedarf erkennbar gemacht werden muss.

 

Herr Heinzel stimmt für die Ablehnung des Antrages.

 

Herr Baron von der Osten genannt Sacken erklärt, dass man erst darüber reden müsse, wenn die Zeit heran gerückt ist. Man könne diesen Antrag erst besprechen, wenn der entsprechende Haushaltsplan für die Jahre 2015/2016, frühestens Dezember 2014, diskutiert wird.

 

Die Darstellung der Notwendigkeiten einer Erhöhung der Gelder durch den Jugendhilfeausschuss sieht Herr Kaminski als gegeben. Man müsse diesen Änderungsantrag in den zu beschließenden Haushaltsplan miteinbringen.

 

Von haushaltrelevanten Entscheidungen vor dem Beschluss des Haushaltes rät Herr Schüler ab. Man sollte keine Vorfestlegungen tätigen.

 

Herr Heuer bringt einen Änderungsantrag ein.

  1. r die Einrichtungen „Einsteinkids“ und „Junior“ ist zum 01.05.2015 jeweils eine zusätzliche Stelle (VBE) zur Sicherung der bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendförderplan aufzunehmen. Die erforderlichen Personalmittel sind zusätzlich in die Haushalte ab 2015/2016 einzustellen.“ Dafür „Es ist zu prüfen, wie die erforderlichen Personalmittel in die Planung des neuen Haushaltes 2015/2016 eingestellt werden können.

 

Es wird über die Änderung abgestimmt.

 

Annahme der Änderung mit

 

Zustimmung: 5

Ablehnung: 0

Enthaltung 2

 

Die Änderung wurde angenommen.

 

Votum über den Änderungsantrag:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1

 

Geänderter Änderungsantrag wurde angenommen.

 

Der geänderte Jugendförderplan wurde einstimmig angenommen.

 

Der Ausschuss für  Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

  1. r die Einrichtungen „Einsteinkids“ und „Junior“ ist zum 01.05.2015 jeweils eine zusätzliche Stelle (VBE) zur Sicherung der bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendförderplan aufzunehmen. Es ist zu prüfen, wie die erforderlichen Personalmittel in die Planung des neuen Haushaltes 2015/2016 eingestellt werden können.
Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2014 bis 2018 gemäß Anlage 1.

 

Änderungen:

  1. r die Einrichtungen „Einsteinkids“ und „Junior“ ist zum 01.05.2015 jeweils eine zusätzliche Stelle (VBE) zur Sicherung der bestehenden Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendförderplan aufzunehmen. Die erforderlichen Personalmittel sind zusätzlich in die Haushalte ab 2015/2016 einzustellen. Es ist zu prüfen, wie die erforderlichen Personalmittel in die Planung des neuen Haushaltes 2015/2016 eingestellt werden können.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage