01.10.2014 - 5.2.5 Planung zur Finanzierung städtischer Kultureinr...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Kaminski bringt diese Vorlage ein.

Er plädiert auf die Berücksichtigung der Tarifanpassung bei der Haushaltplanung.

 

Frau Dr. Seemann (FBL 24 Fachbereich Kultur und Museum) skizziert mögliche hinreichende Kriterien für die Evaluation.

 

Herr Baron von der Osten genannt Sacken sieht auch den Gesichtspunkt Wirtschaftlichkeit als einen wesentlichen Punkt.

 

Herr Exner erwidert, dass es sich hierbei um eine Fehlbedarfsfinanzierung handeln würde, wenn man die freiwilligen Aufgaben erweitert. Diese passt nicht zur Planung des neuen Haushaltes 2015/2016.

 

Herr Schüler plädiert für keine Kürzung der Gelder. Da diese Einrichtungen kaum Profit erwirtschaften, könne es zum Stillstand der Entwicklung der Kultur in der Landeshauptstadt Potsdam kommen.

 

Herr Heuer fragt nach dem Zeitraum für die Evaluation.

 

Frau Dr. Seemann erwidert, dass man diese Evaluation nicht unter dem Gesichtspunkt Gewinn durchführen kann. Die verschiedenen Einrichtungen sind nicht mit einander vergleichbar. Man sollte auch immer den Bildungsauftrag der Kultureinrichtungen betrachten. Außerdem wird zur Zeit ein Kultur politisches Konzept für die Landeshauptstadt Potsdam erstellt.

Aufgrund dessen ist der Zeitraum Januarsitzung nicht haltbar.

Man könne auch nicht die Kosten der Evaluation, die durch eine externe Firma durchgeführt werden müsse, beziffern.

 

Herr Schüler gibt zu bedenken, dass viele Punkte mit Kultur erreicht werden und man niemanden bevorzugen bzw. benachteiligen dürfte. Er Schlägt folgende Änderung vor:

 

Vor Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 2017/2018 eine Evaluation der betreffenden Einrichtungen durchzuführen.“

 

Änderungsantrag wird nicht angenommen:

 

Zustimmung:1

Ablehnung:1

Enthaltung: 5

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag.

Antrag wird nicht angenommen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung diesen Antrag nicht anzunehmen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 folgende Kriterien in die Haushaltsplanung aufzunehmen:

  1. In den städtischen Kultureinrichtungen ist die zu erfolgende Tarifanpassung durch entsprechende Erhöhung über städtische Mittel zu sichern.
  2. Keine kulturelle Einrichtung der Stadt soll einer Finanzkürzung in Bezug auf das Jahr 2014 unterliegen.
  3. Die Planungen für freie Kulturträger sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage