07.10.2014 - 4.15 Barrierefreie Uferpromenade Alte Fahrt

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Goetzmann erinnert, dass bereits in der SBV-Ausschusssitzung am 9. September 2014 über den Sachstand informiert worden ist. Der angesprochene Klärungsprozess mit der Zielstellung, zu einer Entscheidung zu kommen,uft.

 

 

Herr Linke hält den ersten Teil des Antrages weiterhin für erforderlich. Hinsichtlich des zweiten Teiles habe die Verwaltung die Umsetzung bereits bestätigt. Die Verwaltung hatte in der Sitzung am 9.9.14 zugesichert, die Ergebnisse der Prüfung mit dem Behindertenbeirat rück zu koppeln und spätestens vor Baubeginn den SBV-Ausschuss nochmals zu informieren.

 

 

Herr Berlin schließt sich der Auffassung von Herrn Linke an und hält die Abstimmung zum 2. Absatz des Antrages für erforderlich.

 

 

Frau Hüneke erinnert an die gesetzlichen Vorgaben bei Wettbewerben; in diese Richtung orientiert der 2. Absatz des Antrages.

 

 

Herr Goetzmann verweist auf den formalen Aspekt. Die Richtlinien für die Durchhrung von Wettbewerben (RPW) sehen vor, dass einzelne Anforderungen der Auslobung als bindend fixiert werden können. Das ziehe dann jedoch nach sich, dass Beiträge, die diese nicht erfüllen, schon vor der Jurierung ausgeschieden werden müssen; eine Diskussion von Konflikten mit anderen Zielen wird damit nicht mehr möglich.

Er regt alternativ an diesen Aspekt bereits in den Vorgaben als ausdrückliche Forderung aufzunehmen und schlägt vor, den 2. Absatz des Antrages wie folgt zu ändern:

dass bei künftigen Ausschreibungen nur noch Entwürfe berücksichtigt werden, die mit dem städtischen Teilhabeplan im Einklang stehen. die Ansprüche des Teilhabeplans bei künftigen Ausschreibungen ausdrücklich als Anforderung zu benennen sind.

 

Nach kurzer Verständigung wird der Vorschlag zur Modifizierung des Antrages von Herrn Goetzmann von Herrn Linke als Antragsteller übernommen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die geplante Uferpromenade an der Alten Fahrt ist baulich so auszuführen, dass sie ohne nennenswerte Umwege auch vom Alten Markt aus für Rollstuhlfahrer*innen und mit Kinderwagen problemlos erreichbar ist. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Überarbeitung der vorliegenden Entwürfe zu veranlassen.

 

Darüber hinaus sind den Stadtverordneten im Dezember 2014 Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen sichergestellt werden kann, dass bei künftigen Ausschreibungen nur noch Entwürfe berücksichtigt werden, die mit dem städtischen Teilhabeplan im Einklang stehen. die Ansprüche des Teilhabeplans bei künftigen Ausschreibungen ausdrücklich als Anforderung zu benennen sind.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1