07.10.2014 - 4.5 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring" Aufstel...

Beschluss:
vertagt
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Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass auch diese Vorlage heute in 2. Lesung behandelt wird.

 

 

Herr Jäkel bringt seinen in der vergangenen Sitzung gestellten Ergänzungsantrag in Erinnerung:

in den Planungszielen vor dem letzten Absatz ist einzufügen:

Die Wohnqualität der vorhandenen Wohnbebauung des Zentrums Ost ist zu schützen. Ergänzungen sind nur so zu planen, dass signifikante Beeinträchtigungen des vorhandenen Wohngebietes vermieden werden.“

 

 

Herr Goetzmann greift die Reihe von Themen und Nachfragen der vergangenen Sitzung auf, zu welchen die Verwaltung den Versuch unternommen hat erläuternd einzugehen (sh. ausgereichte Tischvorlage).

Bzgl. Frau Hünekes Hinweis zu Beginn der Sitzung informiert Herr Goetzmann, dass zwischenzeitlich eine Abstimmung mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und dem Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen worden ist, um den Prozess aus dem Werkstattverfahren noch einmal zu reflektieren.

Anhand von Fotos verweist Herr Goetzmann auf die Schwierigkeiten einer differenzierten Bewertung, vor allem mit Blick auf den Vegetationsbestand (Stangenholz im Bereich des Nutheohrs und der Böschungen der Brückenrampe, der heute vieles verdeckt, aber aus Sicht der SPSG keinen Bestand haben sollte.

 

 

Es wurde sehr wohl versucht im Vorfeld des Workshops diese Rahmenbedingungen abzustimmen; dies hat sich jedoch als erfolglos erwiesen. Deshalb ist der Weg gewählt worden, erst ein Bild entstehen zu lassen, über das man diskutieren kann, daran erfolgt nun die Erörterung im Detail. Die Verwaltung ist weitestgehend sicher, dass noch Änderungen erforderlich sind um ein bestimmtes planerisches Konzept zu schaffen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende betont, dass es sich hier um einen Aufstellungsbeschluss handelt.

 

 

Frau Hüneke erinnert, dass im Umgang mit dem Weltkulturerbe grundsätzlich die Abstimmung mit der Stiftung und dem Landesdenkmalpflegeamt erforderlich ist. Dazu bedarf es ihrer Ansicht nach keines Aufstellungsbeschlusses. Der Abstimmungsprozess mit der Stiftung sollte fortgeführt werden.

 

 

 

Mit Blick auf die Forderung nach weiteren Vorabstimmungen erinnert Herr Goetzmann an den Vorwurf, das Workshop-Verfahren ohne eine Prioritäteneinordnung durchgeführt zu haben. Entsprechend sei logisch, dass die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ohne Aufstellungsbeschluss noch gar nicht erfolgen solle. Den Investoren gegenüber wurde kommuniziert, dass nach dem Workshop ohne einen Beschluss der StVV nicht weiter an dem Planungsbereich gearbeitet wird.

 

 

Herr Kirsch legt dar, dass die Stiftung einer von vielen Trägern der öffentlichen Belange sei. Er teilt mit, dass mit dem Aufstellungsbeschluss noch keine Festlegung zur Höhe und Dichte vorgenommen wird. Er spricht sich dafür aus, den Aufstellungsbeschluss heute zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

 

Herr Heuer bittet ggf. im nichtöffentlichen Teil um nähere Informationen zu dem Eigentümer der Flächen und dem Planungszugewinn hinsichtlich der Fläche, die im Flächennutzungsplan nicht als Baufläche vorgesehen ist.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass der Abstimmungsprozess geführt werden muss. Zur Frage der Fixierung des Aufstellungsbeschlusses könnte im Inhalt der Vorlage, unter dem Absatz Städtebaulicher Workshop nach dem Satz: Der beiliegende städtebauliche Entwurf / Konsensplan ist im weiteren Verfahren die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan  folgende Ergänzung erfolgen:

Ansprüche im Hinblick auf bauliche Dichtung und Höhen ergeben sich daraus nicht.“

So dass man ergebnisoffen in den Abstimmungsprozess geht.

 

 

Auf weitere Rückfragen und Hinweise geht Herr Goetzmann ein.

 

 

Frau Hüneke erneuert ihren GO-Antrag, die Behandlung der Vorlage zu vertagen, bis die Ergebnisse der Abstimmung mit der SPSG vorliegen, jedoch spätestens bis Dezember 2014.

Herr Heuer spricht sich dafür aus.

Dagegen spricht niemand.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den GO-Antrag auf Vertagung zur Abstimmung:

Abstimmungsergebnis: 5/0/2

 

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Anlagen zur Vorlage