16.10.2014 - 6.1 Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Elsaßer (FB Kinder, Jugend und Familie) erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Maßnahmenplanung der Verwaltung für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2014/2015. Sie macht deutlich, dass Grundlage für die Berechnung die Bevölkerungsprognose ist. Sie erläutert die Ermittlung des Platzbedarfs.

Abschließend gibt sie einen Ausblick auf den künftigen Bedarf an Kita-Plätzen.

 

Herr Liebe verweist auf die sehr schwierige Situation der Tagespflegepersonen in den Monaten September/Oktober, da die Kindertagesstätten zu Beginn des Kita-Jahres viele Kinder bei Tagesmüttern abwerben. Dies bedeutet mitunter die Existenzbedrohung für die Tagespflegepersonen. Hier muss eine Lösung gefunden werden.

Er regt an, dass der Jugendhilfeausschuss in Abstimmung mit der AG Kita die bessere Vernetzung von Tagespflege und Kita voranbringt.

 

Frau Elsaßer bestätigt die Aussage von Herrn Liebe und macht deutlich, dass dies bereits im Blick ist und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht wird. Auch die Zeitpunkte der Aufnahme werden beraten. Die Tagespflege soll insgesamt evaluiert werden, nicht nur die Finanzierungsregelungen.

 

Herr lke betont, dass hier entscheidend der Wunsch und das Wohl von Eltern und Kindern sind.

 

Herr Ottonscht sich einen Wettbewerb der guten Kitas mit den guten Tagespflegestellen.

 

Herr Karl kann ebenfalls das Abwerbungsverfahren der Kitas bestätigen.

 

Frau Dr. Müller spricht die Berechnung der Hortplätze mit 65,35 % an. Es wird immer wieder signalisiert, dass die Tendenz dahin geht, dass zunehmend ältere Kinder in der Hortbetreuung  verbleiben, was für die Einrichtungen problematisch werden kann.

Sie fragt, wie man diesem Trend gerecht werden kann, obwohl die Zahl der Hortplätze relativ konstant ist.

 

Frau Elsaßer erklärt, dass dann mit den Eltern das Gespräch gesucht wird, um zu beraten, welche Angebote für die Kinder in diesem Alter geeigneterren.

 

Frau Dr. Müller verweist auf die Grundschule 27 im Sozialraum 6 mit drei Hortstandorten, die nicht ausreichend sind. Welche Chancen gibt es, die standortnahe Betreuung zu gewährleisten?

 

Herr Tölke betont, dass optimal wäre, wenn auf dem Gelände der Schule auch ein Hortgebäude wäre. Dies kann bei Neubauten realisiert werden, nicht aber an den bestehenden Horten, wo es die Voraussetzungen dafür nicht gibt.

 

Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass für die Schule 27 ein weiteres Hortgebäude in der Waldstadt 2 errichtet werden soll, obwohl es in unmittelbarer Nähe zur Schule eine leerstehende ehemalige Kita gibt.

 

Frau Reisenweber weist darauf hin, dass hier die Betreuung der Kinder durch einen Tger erfolgt. Hier muss trägerintern eine Regelung gefunden werden.

 

Herr Liebe weist darauf hin, dass wenn die Schulen unterstützt werden, attraktive Angebote für die Kinder zu unterbreiten, sicherlich viele aus der Hortbetreuung aussteigenrden.

 

Herr Dalichow regt an, die Eltern und Kinder darauf vorzubereiten, andere Angebote außerhalb der Hortbetreuung zu nutzen und damit die Selbständigkeit der Kinder zu fördern.

 

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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita- Jahr 2014/2015 sowie Ausblick auf Folgejahre:

 

1. Bereitstellung von insgesamt 15.531 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita-Gesetz bei 48 freien Trägernr das Kita- Jahr 2014/15. Enthalten sind 71 Plätze in drei Einrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze im Bedarfsplan erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 116 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4dagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe sowie Tagespflege bei 80 Tagespflegepersonen.

 

2. Belegung von 270 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.

 

3. Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

4. Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung, Bedarf laut Schulentwicklungsplan und neuer Rechtslage seit 01.08.2013 (unbedingter Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

  0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage