03.07.2002 - 6.13 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung ebenfalls in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0506 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlusstext:

 

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordne-

      tenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom

      07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).