03.07.2002 - 6.18 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 Kl...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0514 in die Ausschüsse für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlusstext:

 

 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 „Klein Glienicke" ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlagen).