20.11.2014 - 7.3 Planung zur Finanzierung städtischer Kultureinr...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Seemann erläutert, dass die vorliegenden Auslagen dem Beschluss des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft vom 02.10.2014 entsprechend zusammengestellt und versandt wurden.

Nach Rücksprache mit der Kämmerei würde hier die aktuelle Planstufe dargestellt. Es wurde nur der Fachbereich 24 Kultur und Museum betrachtet und nicht die Bibliothek (Fachbereich 27). Zu näheren Erläuterungen vereinbart der Fachbereich 24 Kultur und Museum gerne mit den Ausschussmitgliedern Gesprächstermine.

 

Auf Nachfrage gibt Frau Dr. Seemann wieder, dass der gesamte Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam vor allem wegen der Refinanzierung zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 investitionsorientiert geplant sei und keine wesentlichen Erhöhungen oder Absenkungen vorsehe. Die Tariferhöhungen wurden beim Hans Otto Theater veranschlagt wie auch bei den anderen städtischen Einrichtungen. Bei den Freien Trägern besteht keine Tarifbindung. Die Tarifaufwüchse bei den städtischen Museen werden im Budget des Personalbereichs der Stadt abgebildet.

 

Auf Nachfrage gibt Frau Dr. Seemann wieder, dass investive Mittel in den ausgereichten Darstellungen nicht berücksichtigt wurden.

 

Die Ausschussmitglieder kritisieren die verspätete Übersendung der Dokumente. Dies sollte wenigstens eine Woche vor der Sitzung erfolgen.

Zudem weist Herr Mensch daraufhin, dass die Dokumente nicht barrierefrei seien. Er bittet dies zukünftig zu beachten.

 

Herr Kolesnyk erkundigt sich nach dem unter TOP 8.3 aufgeführten Bedarf vom freiLand in der ausgereichten Übersicht. Frau Dr. Seemann informiert darüber, das im Fachbereich 24 Kultur und Museum für das Jahr 2015, 110.200,00 € im alten Haushalt geplant wurden. Aufgrund der Beschlussfassung zur Weiterführung des jugend- und soziokulturellen Zentrums sind nun Gelder zum Ausgleich von Personalkosten und erhöhte Betriebskosten notwendig.

 

Die Ausschussmitglieder machen auf die Zahlungen des gesetzlichen Mindestlohns aufmerksam und fragen, ob dieser denn in den Einrichtungen gezahlt werde? Herr Linke betont, dass dies Voraussetzung für die Förderung sein sollte. Herr Kolesnyk macht auf das brandenburgische Landesvergabegesetz aufmerksam, nach dem die Einrichtungen, die davon profitieren sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten müssen.

 

Herr Prof. Dr. Voesgen hinterfragt, welche erhöhten Lohnkosten bei den Freien Trägern anfallen?

 

Frau Armbruster beantragt die Vorlage zweier Beispielrechnungen in der kommenden Sitzung, die Auskunft darüber geben, wie viel Geld für die Umsetzung der Projekte fehlt, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden würde. Auch die Tariferhöhungen sollten berücksichtigt werden.

Dem stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu.

 

Frau Dr. Schröter schlägt vor, die Anträge in der nächsten Sitzung gemeinsam mit der Haushaltsdiskussion zu besprechen und sie zunächst noch einmal zurückzustellen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 folgende Kriterien in die Haushaltsplanung aufzunehmen:

  1. In den städtischen Kultureinrichtungen ist die zu erfolgende Tarifanpassung durch entsprechende Erhung über städtische Mittel zu sichern.
  2. Keine kulturelle Einrichtung der Stadt soll einer Finanzkürzung in Bezug auf das Jahr 2014 unterliegen.
  3. Die Planungen für freie Kulturträger sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten.

 

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Anlagen zur Vorlage