25.11.2014 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende macht aufmerksam, dass es sich heute um die 2. Lesung handelt. In der Zwischenzeit ist eine intensive Vorbereitung erfolgt, einschließlich der Befassung in verschiedenen Gremien. Es liegen mehrere Änderungsanträge (Ortsbeirat Golm, Ortsbeirat Eiche, Fraktion B90/Die Günen sowie von Herrn Jäkel) vor, welche von der Verwaltung im Vorgriff dieser Sitzung aufbereitet und als Tischvorlage (im RIS zusätzlich als Anlage hinterlegt) ausgereicht worden sind.

 

 

Herr Jäkel bringt seinen Änderungsantrag ein. Dieser deckt sich inhaltlich auch mit dem Votum aus dem Ortsbeirat Eiche und bis auf einen Halbsatz aus dem ersten Punkt des Votums aus dem Ortsbeirat Golm.

 

 

Herr Krause informiert als Ortsvorsteher Golm, dass am 29.10.14 ein Workshop durchgeführt worden ist und als Kompromiss der weiterführende Antrag durch den Ortsbeirat zur Abstimmung gestellt werden soll. Darin wird aufmerksam gemacht, dass es zwar Randprobleme gibt, diese jedoch in eigenständigen Verfahren gelöst werden können, ohne das Bebauungsplanverfahren Nr. 129 zu stoppen.

 

 

Herr Walter informiert zum Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne, dass dieser zu einem Zeitpunkt vorbereitet worden ist, als der Workshop in Golm noch nicht abgeschlossen war. Die einzelnen Punkte sind Schnittmengen zum Antrag aus Golm. Eine Entscheidung, ob an dem Antrag B90/Grüne festgehalten werden soll, wird sich nach Abstimmung des Ausschusses zum Golmer Antrag ergeben.

 

 

Herr Linke berichtet, dass er am Workshop teilgenommen habe und die Nordanbindung für erforderlich halte. Bzgl. des Punktes Renaturierung und den Antrag B80/Grüne erinnert er, dass es erforderlich sei, längerfristig einen Flächenpool für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erarbeiten. Hierbei sollte nicht nur der Aspekt auf Golm gelegt werden. In diesem Sinne befindet sich der Antrag seiner Fraktion im Geschäftsgang, mit welchem der Oberbürgermeister beauftragt werden soll, eine Liste mit Projekten zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam zu erstellen. Sollte die Stadtverordnetenversammlung diesem Antrag folgen, wäre hier keine Abstimmung zu dieser Thematik erforderlich.

 

 

Herr Jäkel informiert, dass es auch im Ortsteil Eiche bereits eine hohe Auslastung der Kita-Flächen gäbe und wirbt deshalb für die Annahme des Änderungsantrages für Golm.

 

 

Herr Jäkel übernimmt folgenden Halbsatz aus dem OBR Golm „soweit die Aufwendungen nicht anderweitig gedeckt werden können“. Er verweist darauf, dass der mit seinem Antrag wortgleiche Antrag des OBR Eiche aktuell nicht geändert werden könne.

 

 

Auf Rückfragen zur Umsetzung einzelner Antragsinhalte geht Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) ein.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die einzelnen Punkte einzeln abstimmen zu lassen.

 

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende Ergänzungsanträge zur Abstimmung:

 

Antrag Jäkel und OBR Golm Pkt. 1

Zur Optimierung der Leistungsfähigkeit der äeren Erschließung des Plangebietes ist rechtzeitig, spätestens jedoch  mit Fertigstellung des Straßenausbauprojektes L902/Ersatzneubau BW1 über DB und Kreisverkehr Abzweig Golm, der westliche Trassenabschnitt der Planstraße B und in dessen Verngerung eine Nordanbindung zur Golmer Chaussee (L902)  herzustellen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung (Nordanbindung) der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2015  einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden  Bebauungsplan vorzulegen. Darin ist auch darzustellen, wie etwaige Umsetzungshindernisse beseitigt werden können.

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzustimmen, wie die Trasse der Nordanbindung an die Golmer Chaussee (L902) anzubinden ist. Über die Ergebnisse dieser Abstimmungen ist die Stadtverordnetenversammlung in der März-Sitzung 2015 zu unterrichten.

Die Erschließungskosten der Nordanbindung sind aus den Einnahmen des Umlegungsverfahrens zu finanzieren, soweit die Aufwendungen nicht anderweitig gedeckt werden können

Über den aktuellen Sachstand ist im Fachausschuss und im Ortsbeirat Golm halbjährlich zu berichten.

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Antrag OBR Golm Pkt. 2

 

Die Anbindung der im Bebauungsplan Nr. 129 festgesetzten Wohngebiete an die Straße „In der Feldmark“ soll künftig über eine im Bereich des öffentlichen Grundstücks, Flur-stücke 320 und 333, Flur 1, Gemarkung Golm, neu zu errichtende Straße erfolgen.

Die bisher vorgesehenen Anbindungen der Wohngebiete im Bebauungsplan 129 an das örtliche Straßennetz (Planstraßen 1 und 4) sind ausschließlich als Radfahrstraße und Notfallanbindung zu errichten und für den allgemeinen motorisierten Verkehr zu sperren.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung der Stadtverordneten-versammlung im I. Quartal 2015  einen Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes  Go 9/96.1 vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Antrag OBR Golm Pkt. 3

 

Mit Herstellung der Nordanbindung ist eine verkehrliche Verbindung zwischen den Gewerbegebieten und den Wohngebieten zu schaffen. Die Anbindung ist im Bereich der Grünverbindung  zwischen der Planstraße B und der Planstraße 2 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis: 5/2/0

 

Antrag OBR Golm Pkt. 4

 

Die Renaturierung der Niedermoore im Golmer Luch ist prioritär in die Liste der Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahmen für Bebauungspläne im Gebiet der LHP aufzunehmen.

Insbesondere die Extensivierung und Wiedervernässung von Wiesen im mittleren und nördlichen Teil des Golmer Luches („KulturLandPlan“) ist prioritär für die Realisierung etwaigen externen Ausgleichsbedarfs künftiger Bebauungspläne im Stadtgebiet Potsdam vorzusehen.

r Extensivierungs-und Wiedervernässungsmaßnahmen geeignete Flächen sollen im Rahmen eines zu initiierenden städtischen Flächenpools gesichert werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen für einen entsprechenden Flächenpool zu schaffen und mit den Eigentümern, Nutzern und geeigneten Maßnahmenträgern (bspw. Landschaftspflegeverein) in Verhandlungen zu treten.

Flächenankäufe und Maßnahmenrealisierung sind über Zuordnungsfestsetzungen für externe Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

 

Antrag OBR Golm Pkt. 5

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer neuen KiTa mit ausreichender Platzkapazität bis Ende 2016 auf geeigneten Flächen im näheren Umfeld des Bebauungsplanes Nr. 129 sicherzustellen.

Zu Standortentscheidungen und Auswahl des Trägers ist der Ortsbeirat Golm anzuren.

 

Abstimmungsergebnis: 7/0/0

 

Herr Walter erklärt für die Fraktion B90/Grüne, dass die Intention des Antrages damit bereits berücksichtigt worden sind und eine Abstimmung des EA B90/Grüne nicht erforderlich ist.

 

 

Die entsprechend ergänzte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.              Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ entschieden (gemäß Anlagen 3A bis 3F).

 

2.              Dem Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung externer naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen (gemäß Anlage 6) wird zugestimmt.

 

3.              Der Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

4.              Zur Optimierung der Leistungsfähigkeit der äeren Erschließung des Plangebiets ist rechtzeitig, spätestens jedoch mit Fertigstellung des Straßenausbauprojektes L 902/Ersatzneubau BW 1 über DB und Kreisverkehr Abzweig Golm der westliche Trassenabschnitt der Planstraße B und in dessen Verlängerung eine Nordanbindung zur Golmer Chaussee (L 902) herzustellen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung (Nordanbindung) der Stadtverordnetenversammlung im 1. Quartal 2015 einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorzulegen. Darin ist auch darzustellen, wie etwaige Umsetzungshindernisse beseitigt werden können.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzustimmen, wie die Trasse der Nordanbindung an die Golmer Chaussee (L 902) anzubinden ist. Über die Ergebnisse dieser Abstimmungen ist die Stadtverordneten-versammlung in der März-Sitzung 2015 zu unterrichten.

 

Die Erschließungskosten der Nordanbindung sind aus den Einnahmen des Umlegungsverfahrens zu finanzieren, soweit die Aufwendungen nicht anderweitig gedeckt werden können.

 

Über den aktuellen Sachstand ist im Fachausschuss und im Ortsbeirat Golm halbhrlich zu berichten.

 

5.              Die Anbindung der im Bebauungsplan Nr. 129 festgesetzten Wohngebiete an die Straße „In der Feldmark“ soll künftig über eine im Bereich des öffentlichen Grundstücks Flurstücke 320 und 333, Flur 1, Gemarkung Golm, neu zu errichtende Straße erfolgen.

 

Die bisher vorgesehenen Anbindungen der Wohngebiete im Bebauungsplan 129 an das örtliche Straßennetz (Planstraßen 1 und 4) sind ausschließlich als Radfahrstraße und Notfallanbindung zu errichten und für den allgemeinen motorisierten Verkehr zu sperren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung der Stadtverordneten-versammlung im I. Quartal 2015 einen Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Go 9/96 1 vorzulegen.

 

6.              Mit Herstellung der Nordanbindung ist eine verkehrliche Verbindung zwischen den Gewerbegebieten und den Wohngebieten zu schaffen. Die Anbindung ist im Bereich der Grünverbindung zwischen der Planstraße B und der Planstraße 2 vorzusehen.

 

7.              Die Renaturierung der Niedermoore im Golmer Luch ist prioritär in die Liste der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Bebauungspläne im Gebiet der LHP aufzunehmen.

Insbesondere die Extensivierung und Wiedervernässung von Wiesen im mittleren und nördlichen Teil des Golmer Luches {KulturLand-Plan''} ist prioritär für die Realisierung etwaigen externen Aus-gleichsbedarfs künftiger Bebauungspläne im Stadtgebiet Potsdam vorzusehen.

r Extensivierungs-und Wiedervernässungsmaßnahmen geeignete Flächen sollen im Rahmen eines zu initiierenden städtischen Flächenpools gesichert werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen für einen entsprechenden Flächen-pool zu schaffen und mit den Eigentümern, Nutzern und geeigneten Maßnahmenträgem (bspw. Landschaftspflegeverein) in Verhandlungen zu treten.

Flächenankäufe und Maßnahmenrealisierung sind über Zuordnungs-festsetzungen für externe Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichs-zahlungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu finanzieren.

 

8.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer neuen KiTa mit ausreichender Platzkapazität bis Ende 2016 auf geeigneten Flächen im näheren Umfeld des Bebauungsplanes Nr. 129 sicherzustellen.

Zu Standortentscheidungen und Auswahl des Trägers ist der Ortsbeirat Golm anzuhören.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen