20.11.2014 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße", 8. Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) berichtet, dass die Vorlage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr in der letzten Woche bereits mit 6/0/0 zur Beschlussfassung empfohlen worden ist und bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Wendt spricht die Bilanz der Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen an und hinterfragt den Widerspruch, nach dem der Spitzahorn in der Begründung zum Bebauungsplan als wuchshemmender Neophyt bezeichnet werde, der beseitigt werden könne, er jedoch in der Pflanzliste ausdrücklich aufgeführt sei.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen-Betrachtung sich ausschließlich auf Teilflächen im Ergänzungsbereich, also auf Flächen an der Wasserstraße erstreckt und bietet an, genauere Informationen zu Protokoll zu geben.

 

Zum Protokoll wird daher folgende ergänzende Information gegeben:

 

Entgegen der Bewertung des beauftragten Gutachters ist der Spitzahorn (Acer platanoides) nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde kein entfernenswerter Neophyt, so dass der Empfehlung des Gutachters zur Beseitigung nicht gefolgt wird. Dies wird in Absatz 6 auf Seite 115 der Begründung ausdrücklich dargestellt. Insofern besteht im Ergebnis der Planung auch kein Widerspruch zur Pflanzliste.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückeist entsprechend der Darstellung in der Anlage 2 zu erweitern. Das Planverfahren wird fortgeführt unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstücke.

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, 8. Änderung und Ergänzung, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückeentschieden (siehe Anlagen 3A, 3B und 3C).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 45 "Karl-Marx-Straße, Teilbereich "ufernahe Baugrundstückewird in der Fassung der 8. Änderung und Ergänzung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage