18.11.2014 - 4.5 Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der U...

Beschluss:
vertagt
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Herr Finken erläutert, dass die Verwaltung mit DS 14/SVV/0063 den Auftrag erhalten habe zu prüfen, welche Entlastungseffekte und Bedingungen sich durch die Einbeziehung freier Träger beim Bau und Betrieb von Schulen ergeben. Mit den Schulen müsse gesprochen werden, um in Erfahrung zu bringen, wohin sie sich entwickeln wollen und um Kapazitäten als Entlastungseffekte zu erhalten. Die Antragsteller erwarten, dass mit den Schulen in freier Trägerschaft gesprochen wird.

 

Frau Dr. Magdowski informiert, dass man bezüglich Grundstücken in Erbbaupacht immer mit Interessenten im Gespräch sei. Die Qualität der Bewerber sei unterschiedlich. Freie Träger berichten über eine restriktive Handhabe des Landes beim Genehmigungsverfahren. Insofern sei es für die Planung in der Zukunft schwierig, weil man nicht wisse, welche Schule das Land genehmigt.

 

Es schließt sich die Diskussion der Ausschussmitglieder an.

 

Frau Rademacher erklärt, dass in Verbindung mit der DS 14/SVV/0063 die Beauftragung eines externen Rechtsgutachters erfolgte. Die Aufgabenstellung wurde mit dem Fachbereich Bildung und Sport in Abstimmung mit dem Fachbereich Recht, Personal und Organisation erarbeitet sowie mit der Projektgruppe Schulentwicklungsplanung sowie dem Leiter des OBM-Büro und dem Geschäftsbereich 1 abgestimmt. Im Einzelnen soll mit dem Gutachten die Einbeziehung freier Träger bei Investitionsvorhaben, dem Schulbetrieb, dem Unterrichtsbetrieb sowie mögliche Kooperations- und Finanzierungsformen untersucht werden. Die Fertigstellung ist für Dezember 2014 geplant. Soweit aus dem Gutachten hervorgeht, dass eine Übertragung rechtlich möglich ist und falls bei Zulässigkeit grundsätzlich Entlastungspotentiale zu erwarten sind, soll in einem zweiten Schritt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen. Über die Ergebnisse wird in Form einer Mitteilungsvorlage in 2015 informiert.

 

Der Antragsteller stellt den Antrag bis zum Vorliegen des Gutachtens zurück. Dieses sollte im Ausschuss für Bildung und Sport vorgestellt und der Gutachter eingeladen werden.

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