19.11.2014 - 4.2.1 Entlastungseffekte durch Freie Träger bei der U...

Beschluss:
vertagt
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Herr Heinzel bringt diese Vorlage ein. Er appelliert an alle Ausschussmitglieder, dass aufgrund des hohen Investitionsvolumens für den Schulentwicklungsplan 2014-2020 alle Möglichkeiten geprüft und genutzt werden müssen, um die anstehenden Investitionen zu mildern.

 

Frau Rademacher, Fachbereichsleiterin 21 Bildung und Sport, erläutert, dass in Verbindung mit der DS 14/SVV/0063 eine Beauftragung eines externen Rechtsgutachters erfolgte. In diesem Gutachten wird unter anderem geprüft, inwiefern freie Träger bei Investitionsvorhaben mit einbezogen werden können. Und in welchem Umfang sind diese Entlastungseffekte rechtlich zulässig.

 

Frau Müller schlägt vor, diesen Antrag zurückstellen.

 

Herr Heinzel fragt nach einem Fertigstellungstermin des Gutachtens.

 

Im Dezember 2014 soll das Rechtsgutachten laut Frau Rademacher im Entwurf fertig sein. So dass nach einer Nachjustierung mit dem Ergebnis im Januar 2015 zu rechnen ist.  Soweit aus dem Gutachten hervorgeht, dass eine Übertagung rechtlich möglich ist und falls bei Zulässigkeit grundsätzlich Entlastungspotentiale zu erwarten sind, soll in einem zweiten Schritt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit freien Trägern und deren Dachorganisationen über den Bau und Betrieb benötigter Schulen zu führen, konkrete Berechnungsmodelle zu erstellen und diese mit den bisherigen Kalkulationen der Kosten zu vergleichen.

 

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Dezember 2014, zu informieren.