19.11.2014 - 4.2.4 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende erteilt Herrn Hülsebeck, Fachbereichsleiter 37 Feuerwehr das Wort.

Herr Hülsebeck führt aus, dass die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam anhand der aktuellen Zahlen erarbeitet wurde. Derzeit können etwa 5 % der Ausgaben r die Leistungen der Feuerwehr in Rechnung gestellt werden. Somit werden jährlich bis zu 400.000 Euro erwirtschaftet.

 

Herr Heuer fragt nach, ob bei der Kostenkalkulation und der damit verbundenen Deckung auch Kosten für kompliziertere Einsatztechnik in Rechnung gestellt werden.

 

Herr lsebeck erwidert, dass auch nur die Dinge in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich bei dem Einsatz benötigt wurden. Diese Vorgehensweise haben schon mehrere Gerichtsurteile bestätigt.

 

Herr Dr. Wolfram fragt nach, wie die Einnahmen von 400.000 Euro zustande kommen.

 

Herr Hülsbeck gibt bekannt, dass die Einnahmen auf denen der letzten Jahre beruhen.

 

Herr Dr. Wolfram möchte wissen, ob die Kostensätze auf einer Einheitstabelle r Feuerwehren beruhen.

 

Herr lsebeck antwortet, dass in Potsdam individuelle, nach Potsdamer Verhältnissen, Kostensätze errechnet werden

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam (Erste Feuerwehrkostensatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage