19.11.2014 - 4.2.5 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende, Herr Heuer, erteilt Herrn Hülsebeck das Wort.

 

Der Rettungsdienst ist laut dem Gesetzgeber dazu verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten. Dazu können Benutzungsgebühren erhoben werden. Diese sollen zu 100 % die Personal- und Materialkosten decken. Sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, wird dieser zurückgezahlt.

 

Die konkreten Zielvorgaben, die die Feuerwehr erbringen muss  (innerhalb von 15 Minuten in 95 % aller Fälle am Einsatzort zu sein), kann laut Herrn Hülsebeck nur erreicht werden, wenn die Personalressourcen und die Anzahl der Rettungswagen aufgestockt wird.

 

Herr Hülsebeck gibt bekannt, dass der neue Gebührentarif bereits mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen des Landes Brandenburgs abgestimmt wurde. Diese zahlen ab dem 01.01.2015 die neu kalkulierten Gebühren.

 

Herr Linke fragt nach, wofür das neue, zusätzliche Personal benötigt wird.

 

Die Erhöhung des Stellenvolumens begründet sich laut Aussage von Herrn lsebeck aus der veränderten Fahrzeugvorhaltung ab dem 01.01.2015 und dem veränderten Arbeitszeitmodell (von 52h auf 48h) sowie der zusätzlichen Qualifikation der Sanitäter. Diese beruht auf einer Einsatzanalyse r die Fahrzeugvorhaltung anhand der aktuellen Einsatzzahlen. So müssen 10 neue Stellen geschaffen werden.

 

Herr Heuer fragt nach wie mit Gebührenaußenständen umgegangen wird.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass die Kosten zu 100% gedeckt werden müssen. Sollte aus sozialen Gründen keine Kostenübernahme des Gerettetenglich sein, werden die Kosten von anderen Stellen wie z.B. das Sozialamt übernommen.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

 

1. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam (Dritte Rettungsdienstgebührenänderungssatzung).

 

2. Der Stellenplan ist dahingehend zu ändern, dass alle zusätzlich geschaffenen Stellen aus dem Unterprodukt 1270000 und 1270100 mit Wirkung zum 01.01.2015 zu besetzen sind.

 

3. Der Stellenplan ist dahingehend zu ändern, dass im Unterprodukt 1270000 fünf weitere Stellen für die Aufstockung eines RTW ab dem 01.01.2015 von 12 auf 24 Stunden einzurichten sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage