03.12.2014 - 6.5 Mobilitätsticket Potsdam

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 02.12.2014) ausgereicht; sie wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE mündlich untersetzt.

 

Entsprechend der Informationen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Frau Müller-Preinesberger sei mit dem Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport Folgendes abgestimmt: Sollte die Erforderlichkeit der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges nicht erfüllt werden und die Voraussetzungen der beschlossenen Satzung vorliegen, wird der Antrag an den Fachbereich Bildung und Sport zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Betroffenen erhalten bei  Ablehnung eines Antrages einen entsprechenden Vordruck.  

Mit der Aufnahme der Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung Frau Müller-Preinesberger in die Niederschrift erklärt die Fraktion DIE LINKE, dass sich der Antrag damit erledigt hat. 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Ablehnung eines Antrages auf ein Schülerticket für Kinder und Jugendliche als Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften für Empfänger von Leistungen aus dem SGB II oder dem SGB XII den Antragstellern schriftlich mitgeteilt wird, dass sie beim Jobcenter Potsdam einen Antrag auf ein Mobilitätsticket stellen können.

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung öffentlichkeitswirksam die Bevölkerung der Landeshauptstadt Potsdam informieren, dass der Anspruch auf ein Mobilitätsticket bei Ablehnung eines Antrages auf ein Schülerticket beim Jobcenter Potsdam rechtlich möglich ist.

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam ist im Januar 2015 über die Umsetzung zu informieren.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage