03.12.2014 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Prenzlow das beantragte Rederecht, der sich als einer der Eigentümer des Areals zur Historie des B-Plans seit 2010 sowie zu Planungen äert und im Namen dieser darum bittet, den Bebauungsplan Nr. 129 zu befürworten.

 

 

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage zugestimmt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) und der  Ortsbeirat Golm  haben der Vorlage mit Ergänzungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“, Anlagen 1 und 2, ausgereicht wurden. Die vom Ortsbeirat Golm beantragten Ergänzungen fließen in die vom o. g. Fachausschuss ein. 

 

Weiterhin wurde den Fraktionen am 02.12.2014 ein Schreiben des Oberbürgermeisters  mit Hinweisen ausgereicht, dass Ergänzungen der Abwägungsvorschläge der Verwaltung erforderlich und in die Beschlussfassung einzubeziehen seien.

Details, bei denen es sich um redaktionelle Ergänzungen handelt, werden vom Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Herrn Klipp und ergänzend vom Ausschussvorsitzenden Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr Herrn Jäkel erläutert.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Punkt 4. des Ergänzungsantrages des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt einzeln abzustimmen.

 

Abstimmung:

Der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Einzelabstimmung des Punktes 4. - wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

In der Diskussion hat der Stadtverordnete Krause, Fraktion SPD, (per Geschäftsordnungsantrag) vorgeschlagen, die vom Oberbürgermeister ausgereichten Hinweise „Handreichung“  als Anlage 3 G zu bezeichnen, den Beschlusstext  im Punkt 1. zu ergänzen: …(gemäß Anlagen 3 A bis 3 G) sowie die Ergänzung der Abwägungsvorschläge einzuarbeiten. 

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs gibt zu Protokoll, dass dieser Vorschlag von der Verwaltung übernommen wird.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ entschieden (gemäß Anlagen 3 A bis 3 G).

 

2. Dem Städtebaulichen Vertrag zur Sicherung externer naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen (gemäß Anlage 6) wird zugestimmt.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 129 "Nördlich In der Feldmark“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlagen 4 und 5).

 

4. Zur Optimierung der Leistungsfähigkeit der äeren Erschließung des Plangebiets ist rechtzeitig, spätestens jedoch mit Fertigstellung des Straßenausbauprojektes L 902/Ersatzneubau BW 1 über DB und Kreisverkehr Abzweig Golm der westliche Trassenabschnitt der Planstraße B und in dessen Verlängerung eine Nordanbindung zur Golmer Chaussee (L 902) herzustellen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung (Nordanbindung) der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2015 einen Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan vorzulegen. Darin ist auch darzustellen, wie etwaige Umsetzungshindernisse beseitigt werden können.

 

Der Oberbürgermeister wird des Weiteren beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenwesen kurzfristig abzustimmen, wie die Trasse der Nordanbindung an die Golmer Chaussee (L 902) anzubinden ist. Über die Ergebnisse dieser Abstimmungen ist die Stadtverordnetenversammlung in der März-Sitzung 2015 zu unterrichten.

 

Die Erschließungskosten der Nordanbindung sind aus den Einnahmen des Umlegungsverfahrens zu finanzieren, soweit die Aufwendungen nicht anderweitig gedeckt werden können.

 

Über den aktuellen Sachstand ist im Fachausschuss und im Ortsbeirat Golm halbjährlich zu berichten.

 

5. Die Anbindung der im Bebauungsplan Nr. 129 festgesetzten Wohngebiete an die Straße „In der Feldmark“ soll künftig über eine im Bereich des öffentlichen Grundstücks Flurstücke 320 und 333, Flur 1, Gemarkung Golm, neu zu errichtende Straße erfolgen.

 

Die bisher vorgesehenen Anbindungen der Wohngebiete im Bebauungsplan 129 an das örtliche Straßennetz (Planstraßen 1 und 4) sind ausschließlich als Radfahrstraße und Notfallanbindung zu errichten und für den allgemeinen motorisierten Verkehr zu sperren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese straßenverkehrliche Anbindung der Stadtverordneten-versammlung im I. Quartal 2015 einen Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Go 9/96 1 vorzulegen.

 

6. Mit Herstellung der Nordanbindung ist eine verkehrliche Verbindung zwischen den Gewerbegebieten und den Wohngebieten zu schaffen. Die Anbindung ist im Bereich der Grünverbindung zwischen der Planstraße B und der Planstraße 2 vorzusehen.

 

7. Die Renaturierung der Niedermoore im Golmer Luch ist prioritär in die Liste der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Bebauungspläne im Gebiet der LHP aufzunehmen.

Insbesondere die Extensivierung und Wiedervernässung von Wiesen im mittleren und nördlichen Teil des Golmer Luches {KulturLand-Plan''} ist prioritär für die Realisierung etwaigen externen Ausgleichsbedarfs künftiger Bebauungspläne im Stadtgebiet Potsdam vorzusehen.

r Extensivierungs-und Wiedervernässungsmaßnahmen geeignete Flächen sollen im Rahmen eines zu initiierenden städtischen Flächenpools gesichert werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen für einen entsprechenden Flächenpool zu schaffen und mit den Eigentümern, Nutzern und geeigneten Maßnahmenträgem (bspw. Landschaftspflegeverein) in Verhandlungen zu treten.

Flächenankäufe und Maßnahmenrealisierung sind über Zuordnungs- festsetzungen für externe Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichs-zahlungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren zu finanzieren.

 

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Errichtung einer neuen KiTa mit ausreichender Platzkapazität bis Ende 2016 auf geeigneten Flächen im näheren Umfeld des Bebauungsplanes Nr. 129 sicherzustellen.

Zu Standortentscheidungen und Auswahl des Trägers ist der Ortsbeirat Golm anzuhören.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen