03.07.2002 - 6.32 Aufstellungsbeschluss zur Gestaltungssatzung Be...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Die Vorlage wird durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 02/SVV/0549 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Die Gestaltungssatzung „Berliner Vorstadt" ist gemäß § 89 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung aufzustellen (s. Anlage).