26.11.2014 - 7.8 Öffentliche Zugänglichkeit der Parkanlagen am P...

Beschluss:
zurückgezogen
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Frau Hörstel teilt mit, dass aufgestellte Zaun aus Sicht der Bürgerinitiative Offener Pfingstberg ein Entzug von öffentlichem Gelände darstelle und die Stadt spalte. Sie fragt an, warum die eine Rückbauverfügung durch die Stadtverwaltung zurückgezogen worden sei.

 

Herr Friedelkorn-Drasen appelliert, dass die Konfliktbeteiligte das Gespräch suchen sollen, da nur gemeinsam eine Lösung gefunden werden könne. Auf deren Grundlage könne eine ausgewogene Entscheidung getroffen werden.

 

Der Oberbürgermeister berichtet vom Gespräch zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Herrn Döpfner und der Stadtverwaltung. Unter Federführung von Herrn Goetzmann wurden denkmal-, naturschutz- und verkehrsrechtliche Aspekte erörtert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass bis zum Frühjahr 2015 ein gemeinsames Konzept ausgearbeitet wird. Dieses wird von Herrn Döpfner auf Umsetzbarkeit geprüft. Davon mache er die Tätigung weiterer Investition abhängig. Es handelt sich um ein offenes Verfahren. Da die Stadt als Genehmigungsbehörde unmittelbarere Verfahrensbeteiligte ist, schlägt der Oberbürgermeister vor das Verfahrensergebnis abzuwarten.

 

Herr Prof. Dr. Dorgerloh führt aus, dass seitens der Stiftung der Versuch unternommen wurde für die Villa Schlieffen eine B-Plan konforme Nutzungsmöglichkeit zu finden. Hauptziel der Stiftung ist es einen Investor für die denkmalgerechte Wiederherstellung der historischen Parkanlage zu finden. Hierzu konnte die MDB GmbH gefunden werden. Er verweist, dass die Rekonstruktion der Anlagen am Pfingstberg für die Stiftung keine vorrangige Priorität hat, da diese nicht Bestandteil des königlichen Areals sind. Daher können die Anlagen nur durch Investoren wieder hergestellt werden. Mit dem Investor wurde ein vierzigjähriges Nießbrauchrecht vereinbart. Etwaige Nebenabreden oder Geheimverträge existieren nicht.

Des Weiteren stellt er klar, dass es sich auf dem Gelände eine ehemalige Schießanlage befindet und die Untersuchungen zur Kontaminationsbelastung noch ausstehen. Daher sei der Bauzaun aus haftungs- und sicherheitsrechtlichen Gründen nachvollziehbar. Er räumt für die Zukunft seitens der Stiftung eine andere Kommunikationsstrategie ein. Sollte die MDB GmbH das Investitionsvorhaben nicht umsetzen, so müsse die Investoren suche neu gestartet werden.

 

Auf die Frage von Herrn Finken, was dagegen spreche die Umzäunung auf das notwenige Maß zu begrenzen, verweist Herr Goetzmann, dass die Stadtverwaltung bisher noch keine Gelegenheit zur Prüfung gehabt habe. Die anfallenden Fragen ließen sich erst im Genehmigungsverfahren klären.

 

Herr Dr. Scharfenberg äert Bedenken, dass die Einzäunung bis zu 72 Monate andauern könnte und erfragt bis wann eine klärende Entscheidung vorliegt. Herr Goetzmann verweist, dass es sich dabei um einen schrittweisen Prozess handelt und eine umgehende Entfernung des Zaunes nicht machbar sei. Um eine Gefährdung auszuschließen muss eine Totholzentfernung vorgenommen werden, sodass eine mögliche Zugänglichkeit geschaffen werden kann.

 

Herr Prof. Dr. Dorgerloh bestätigt, dass sich das Nießbrauchrecht ausschließlich auf die Villa unter den Vorgaben der wissenschaftlichen und kulturellen Nutzung bezieht. Die Parkanlage steht nach B-Plan kompatiblen Öffnungszeiten, die beispielsweise in einer Parkordnung festgeschrieben sind, der Allgemeinheit zur Verfügung.

 

Die Fraktion DIE LINKE erklärt sich unter der Voraussetzung der monatlichen Information im Hauptausschuss bereit, ihren Antrag zurückzuziehen. Der Hauptausschuss verständigt sich auf eine anlassbezogene monatliche Befassung der Thematik.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die öffentliche Zugänglichkeit der Parkanlagen der Villen Henckel und Schlieffen dauerhaft zu sichern und damit die Vorgaben des B- Planes durchzusetzen.

Dazu ist unverzüglich der die gesamte Fläche von 60.000 m² umfassende Zaun wieder zu entfernen.

Sicherungsmaßnahmen sind auf ein zwingend notwendiges Maß zu beschränken.

Der Hauptausschuss ist im November 2014 über den Stand zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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