18.12.2014 - 3.4 Prioritätenliste Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Beschluss:
vertagt
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Herr Linke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr von der Osten-Sacken begrüßt den Antrag und fragt, wieviel Flächen grundsätzlich dafür in Frage kommen?

 

 

Herr Kneiding (Bereich Stadtentwicklung) teilt mit, dass auch die Stadtverwaltung den Antrag ein Maßnahmenportfolio zu schaffen, aus welchem geschöpft werden kann, begrüßt. Jedoch sollte der Intention des Antrages nicht in Form einer starren Prioritätenliste für Ausgleichsprojekte gefolgt werden. Vorhabenbezogen ist individuell und komplex die Beurteilung erforderlich. Gesetzlich gibt es den Vorrang, naturschutzrechtliche Maßnahmen vor Ort vorzunehmen. Für darüber hinaus gehende Kompensationserfordernisse sind nach räumlich-funktionalen Gesichtspunkten gleichwertige Ersatzmaßnahmen zu bestimmen. Die Auswahl erfolgt schutzgutbezogen. Die Eingriffskompensation wird zudem in der Bauleitplanung in die Abwägung einbezogen.

 

Herr Kneiding ergänzt, dass die Verwaltung die Intensivierung zur Zusammenarbeit mit örtlich aktiven Kompensationsflächenanbietern zur Vorhaltung ausreichender Kompensationsflächen und maßnahmen anstrebt, die das begrenzte kommunaleigene Maßnahmen- und Flächenangebot ergänzen. Dieser Weg wird auch aus Effizienz- und Kostengründen favorisiert, da es in der Verwaltung an organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen fehlt. Eine Darstellung der diesbezüglichen Aktivitäten  kann die Verwaltung bis Mai 2015 vorlegen.

 

 

Herr Linke äert, dass es nicht um ein starres Gerüst gehe. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist natürlich notwendig. Er bittet zu dokumentieren, welche Projekte wir zu welchem Ausgleichsthema als nächstes in Angriff nehmen. Dies könne in Form einer Matrix erfolgen, warum welche Projekte wichtig für unsere Stadt sind. Herr Linke schlägt weiterhin vor, statt kleinteilige Ausgleichsmaßnahmen durchführen zu lassen, Geld zu sammeln und dann gezielt zu verwenden.

 

 

Herr Walter erinnert an einen früheren Antrag seiner Fraktion, ein Kompensationsflächenkataster einzurichten, welcher später zurückgezogen worden ist.

 

 

Herr Kneiding betont, dass Maßnahmen an Flächen im Eigentum bzw. in Verfügung der Landeshauptstadt Potsdam sehr eingeschränkt möglich sind, da es ein räumliches Gesamtproblem gebe. Aus diesem Grunde sei die Zusammenarbeit mit Kompensationspoolbetreibern sinnvoll, welche sich um die Aufbereitung und dauerhafte Pflege kümmern. Hier  werden Partnerschaften gesucht, z.B. erfolgt gegenwärtig die Kontaktaufnahme mit der Sielmann-Stiftung für den Bereich der Döberitzer Heide. Mit professionellen Anbietern wurden gute Erfahrungen gemacht, so dass allein die Kontrolle durch die Verwaltung erfolgen müsse.

Herr Kneiding fügt hinzu, dass jetzt schon Waldersatzflächen in der Stadt nicht mehr möglich sind. Es erfolgt der Versuch alle Belange rechtssicher in die Bauleitplanung einzubringen.

 

Herr Kneiding unterbreitet das Angebot darzustellen, was wir aktuell für Flächen in Potsdam haben, einschließlich der Kooperations- und Entwicklungsabsichten.

Anstelle einer zusätzlichen Einbindung der Naturschutzverbände, die ohnehin in den förmlichen Verwaltungsverfahren erfolgt, sollte hinsichtlich einer Kompensationsflächenbevorratung eher eine Unterstützung durch den Naturschutzbeirat angestrebt werden. Vertreter aus den Naturschutzverbänden sind Mitglied im Naturschutzbeirat.

Zur Frage der Finanzierung berichtet Herr Kneiding, dass die Kompensationspoolbetreiber im Rahmen ihrer Dienstleistung einen festen Preis benennen, den die Stadt dann weiter reicht. Damit trägt der Kompensationspoolbetreiber das unternehmerische Risiko.

 

 

Herr Beck schlägt vor, anhand von Parametern kenntlich zu machen, welche Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden (Erstellung einer Liste mit Wertigkeit).

 

 

Herr Linke stellt für die einreichende Fraktion DIE aNDERE den Antrag zurück bis die von der Verwaltung angekündigte Vorlage vorgelegt wird.

 

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