03.12.2014 - 5.7 Bebauungsplan Nr. 36-1 "Speicherstadt / Leipzig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Mi., 03.12.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) haben der Vorlage zugestimmt.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:
Der Beschlusstext ist wie folgt zu ersetzen:
1. In der Planzeichnung ist die Umgrenzung der Mischgebietsfläche in der Weise zu verändern, dass in Verlängerung der im gegenüberliegenden B-Plan Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ festgesetzten Grünflächen zwischen Badneubau und MI 3 über die Leipziger Straße hinweg eine begrünte Sicht- und Wegebeziehung bis hin zum Uferweg an der Havel entsteht. Dabei darf es nicht zu Erhöhungen der geplanten Baumasse kommen.
2. Der überarbeitete Plan ist schnellstmöglich erneut dem SBV- und KOUL- Ausschuss
vorzulegen und die erneute öffentliche Auslegung vorzubereiten.
Ergänzungsantrag:
Der Stadtverordnete Heuer beantragt namens der Fraktion SPD, den Beschlussvorschlag um folgenden Begleitbeschluss „Öffentliche Kinderspielflächen“ zu ergänzen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass im Zuge der Veräußerung der
Flächen im Gebiet des Bebauungsplan Nr. 36-1 "Speicherstadt / Leipziger Straße" mit den
zukünftigen Erwerbern jeweils Städtebauliche Verträge geschlossen werden, in denen sich diese zur anteiligen Finanzierung der öffentlichen Spielflächen im Baugebiet verpflichten.
Mit der Pro Potsdam ist die unentgeltliche Überlassung der öffentlichen Flächen einschließlich
der Grünflächen mit Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ zu verhandeln.
Öffentliche Spielflächen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mindestens in der
Größe und Ausstattung zu errichten, die sich aus analoger Anwendung §§ 4 und 5
Kinderspielplatzsatzung ergeben. Den Fachausschüssen SBV (ff.) und KOUL ist im II. Quartal
ein Konzept für die öffentlichen Kinderspielflächen vorzustellen.
Nach 13 Wortmeldungen
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit 27 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 19 Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD (Begleitbeschluss „Öffentliche Kinderspielflächen“) wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei zahlreichen Stimmenthaltungen.
Entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Verlauf der Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-1 “Speicherstadt / Leipziger Straße“ entschieden (siehe Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 36-1 “Speicherstadt / Leipziger Straße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung (Begleitbeschluss „Öffentliche Kinderspielflächen“):
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass im Zuge der Veräußerung der Flächen im Gebiet des Bebauungsplan Nr. 36-1 "Speicherstadt / Leipziger Straße" mit den zukünftigen Erwerbern jeweils Städtebauliche Verträge geschlossen werden, in denen sich diese zur anteiligen Finanzierung der öffentlichen Spielflächen im Baugebiet verpflichten.
Mit der Pro Potsdam ist die unentgeltliche Überlassung der öffentlichen Flächen einschließlich der Grünflächen mit Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ zu verhandeln.
Öffentliche Spielflächen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mindestens in der Größe und Ausstattung zu errichten, die sich aus analoger Anwendung §§ 4 und 5
Kinderspielplatzsatzung ergeben. Den Fachausschüssen Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) und Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung ist im II. Quartal ein Konzept für die öffentlichen Kinderspielflächen vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
74,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
21,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
182,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
43,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
964,6 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
4,2 MB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
20,8 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
21,4 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,9 kB
|