03.12.2014 - 5.6 Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Landes...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat der Vorlage einschließlich der von der Fraktion SPD beantragten Änderung mit dem Wortlaut:

 

Die Friedhofssatzung wird im § 27 neu gefasst:

§ 27 Ehrengrabstätten

 

(1) Die Zuerkennung, Anlage und Unterhaltung von Ehrengrabstätten oder Ehrengrabfeldern bleibt im Einzelfall der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vorbehalten.

(2) Die Ruhezeit für Ehrengräber oder Ehrengrabfelder ist unbegrenzt.

 

zugestimmt; der betroffene Ortsbeirat Fahrland hat sich der Empfehlung angeschlossen; der Ortsbeirat Eiche behandelt die Vorlage erst am 11.12.2014.

 

Abstimmung:

Die empfohlene Neufassung des § 27 der Friedhofssatzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung für die kommunalen Friedhöfe der Landeshauptstadt Potsdam

(Friedhofssatzung)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen