22.08.2002 - 9 Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Stadtverordnete Reiß, Fraktion SPD
- Datum:
- Do., 22.08.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau
Reiß bringt den
Antrag ein.
Herr
Bolze erklärt, dass
der Antrag nur für die städtischen Flächen zutrifft. Die Stadt hat auf die
privaten Flächen keinen Einfluss.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Änderungsantrag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, "seinen Einfluss geltend zu machen"
...
Herr
Bolze weist darauf
hin, dass der Oberbürgermeister lediglich auf die Mobilfunkbetreiber einwirken
kann, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen.
Er macht
deutlich, dass das Immissionsschutzgesetz die Grenzwerte regelt. Die
Untersuchungen dokumentieren keine Gesundheitsgefährdung.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Änderungsantrag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, seinen Einfluss geltend zu machen, dass die
Mobilfunkbetreiber bei der Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen eine
Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Elektrosmog-Grenzwerte der Schweiz
eingehen.