22.08.2002 - 9 Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

 

Frau Reiß bringt den Antrag ein.

 

Herr Bolze erklärt, dass der Antrag nur für die städtischen Flächen zutrifft. Die Stadt hat auf die privaten Flächen keinen Einfluss.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, "seinen Einfluss geltend zu machen" ...

 

Herr Bolze weist darauf hin, dass der Oberbürgermeister lediglich auf die Mobilfunkbetreiber einwirken kann, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen.

Er macht deutlich, dass das Immissionsschutzgesetz die Grenzwerte regelt. Die Untersuchungen dokumentieren keine Gesundheitsgefährdung.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, seinen Einfluss geltend zu machen, dass die Mobilfunkbetreiber bei der Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Elektrosmog-Grenzwerte der Schweiz eingehen.

Reduzieren

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, seinen Einfluss geltend zu machen, dass die Mobilfunkbetreiber bei der Errichtung von Mobilfunk- und UMTS-Antennen eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Elektrosmog-Grenzwerte der Schweiz eingehen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.