22.08.2002 - 5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 95 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Vorlage ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Lehmann stellt den Antrag, die GRZ auf maximal 0,15 zu begrenzen.

Er fragt, wie die Erschließungsstraßen konzipiert werden sollen.

Er fragt nach Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und ob reine Wohnbebauung oder auch gewerbliche Nutzung angedacht ist.

Des Weiteren fragt er nach der Möglichkeit des Tiefgaragenbaus.

 

Frau Holtkamp kann sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend zu Grundstücksgrößen oder GRZ äußern.

Die äußere Erschließung erfolgt durch eine Sackgasse. Sie macht deutlich, dass die Erschließung nicht durch den städtischen Haushalt erfolgen kann.

Planerische Vorstellungen sind noch zu entwickeln. Angedacht ist fast ausschließlich Wohnbebauung.

 

Frau Reiß betont, dass es auch die Möglichkeit geben sollte, dass Grundstücke verkauft und dann durch den Käufer bebaut werden.

 

Frau Holtkamp macht deutlich, dass die Aufteilung in Einzeleigentum aktuell nicht zu klären ist. Die Veräußerung ist an die GEWOBA-Tochter POLO erfolgt.

 

Frau Geywitz fragt nach der Abwägung, da dort eine Bebauung nicht erforderlich ist, wie z.B. im Bornstedter Feld.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass hier Eigentumsbildung in der Stadt ermöglicht werden soll.

 

Herr Jäkel fragt nach dem städtebaulich verträglichen Übergang zu den umliegenden Gartenflächen.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass dies durch vernünftige Abgrenzung, aber auch durch Einbindung der Kleingartenflächen geregelt werden kann.

 

Herr Hugler macht deutlich, dass die Einzelveräußerung unbedingt vorher geklärt werden soll.

Die Grundstücksgröße sollte nicht 1000 m², sonder 1500 m² betragen.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass die Kleinteiligkeit erhalten bleiben soll.

Sie weist darauf hin, dass dies keine exklusive Lage ist, sondern eher im mittleren und höheren Bereich. Hier soll die Klientel angesprochen werden, welche in den vergangenen Jahren in das Umland abgewandert ist.

 

Herr Lehmann macht deutlich, dass 1000 m² Grundstück für eine Stadtvilla aus seiner Sicht zu wenig sind.

 

Frau Wagner weist darauf hin, dass in der früheren Diskussion von einer Grundstücksgröße bis 2700 m² die Rede war.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage 1 ist bei den Planungszielen die GRZ auf maximal 0,15 zu begrenzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.

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1.   Der Bebauungsplan Nr. 95 „Nördlich des Pfingstbergs / Vogelweide" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.   Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen

     (s. Anlage 2).

    

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       1

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.