18.12.2014 - 5.5 Planung zur Finanzierung städtischer Kultureinr...

Beschluss:
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Herr Dittler, Geschäftsführer der Waschhaus Potsdam gGmbH, präsentiert den Ausschussmitgliedern seine Rechnung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns im Vergleich 2014 zu 2015. Die gGmbH verfügt über wenige Festangestellte. Mit einer Ausgabensteigerung bezüglich des Einsatzes von Aushilfskräften (Garderobe etc.), bei Plakatierungen, Reinigungen, Transport und Veranstaltungsvor- und Nachbereitungen (Aufbau, Abbau etc.) sei zu rechnen. In diesen Bereichen werden Dritte mit der Durchführung beauftragt. Etwa 100,00 € pro Veranstaltung würden zusätzlich an Kosten anfallen. Jährlich finden ca. 250 Veranstaltungen statt. In der Summe würde eine Differenz von 24,5 T€ entstehen. Seitens der gGmbH wird angestrebt, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

 

Die Nachfrage, inwieweit die Berechnung auf alle Träger angewendet werden könne, wird von Frau Dr. Seemann verneint.

 

Frau Armbruster nimmt Bezug auf die von Frau Dr. Palent zum Nikolaisaal ausgereichte Übersicht zu den Auswirkungen des Mindestlohns. Die Stadt sollte die Träger verpflichten den Mindestlohn zu zahlen. Die Kosten dürften jedoch nicht aus dem Kulturetat genommen werden. Seitens der Fraktion Die Grünen wird ein entsprechender Antrag eingebracht werden.

 

Frau Armbruster beantragt, dass die freien Träger den Ausschussmitgliedern eine Beispielrechnung bezüglich der Auswirkungen zum gesetzlichen Mindestlohn zur Verfügung stellen.

 

Frau Dr. Seemann weist darauf hin, dass auf Grund der anstehenden Feiertage voraussichtlich zur kommenden Sitzung keine Berechnungen vorliegen.

 

Frau Reimer macht deutlich, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sich auf alle Arbeitnehmer auswirken wird.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 folgende Kriterien in die Haushaltsplanung aufzunehmen:

  1. In den städtischen Kultureinrichtungen ist die zu erfolgende Tarifanpassung durch entsprechende Erhung über städtische Mittel zu sichern.
  2. Keine kulturelle Einrichtung der Stadt soll einer Finanzkürzung in Bezug auf das Jahr 2014 unterliegen.
  3. Die Planungen für freie Kulturträger sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten.

 

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Anlagen zur Vorlage