17.12.2014 - 4.1.4 ÖPNV-Infrastrukturpaket für die Erweiterung/Anp...

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer erteilt Frau Hartmann (BL 925 Beteiligungsmanagement) das Wort.

Im Zuge der laufenden Haushaltsplanungen der LHP erfolgen Abstimmungen zum Investitionsprogramm 2015 2019 im Bereich Straße und ÖPNV. Dabei wurden 5 ÖPNV-Schwerpunktprojekte mit einem Gesamtvolumen von 49,2 Mio. Euro priorisiert.

In einer voraussichtlich wirtschaftlich günstigsten Variante für die ViP, die SWP und der LHP werden neben den jährlich 2,1 Mio. Euro aus dem ÖPNV-Gesetz ein einmaliger Zuschuss aus den Schlüsselzuweisungen der LHP an die ViP in Höhe von 13,6 Mio. Euro gezahlt. Der darüber hinausgehende Finanzierungsbedarf in Höhe von 23,6 Mio. Euro soll mittels Kreditaufnahme durch die ViP bzw. SWP abgedeckt und möglichst über Bürgschaften der Stadt abgesichert werden.

 

Herr Glaser (Geschäftsführer der ViP) erläutert anhand einer Präsentation die anstehenden Investitionen der ViP.

Aufgrund der stetig wachsenden Fahrgastzahlen wurden folgende Investitionsmaßnahmen auserkoren:

 

  1. Tatra Grundinstandsetzung (4,2 Mio. Euro)
  2. Kapazitätserhöhung Niederflur Tram (18 Mio. Euro inklusive Anpassung der Werkstätten und des Betriebshofes)
  3. Grundsanierung Heinrich Mann Allee (15 Mio. Euro)
  4. Neugestaltung Leipziger Eck (ÖPNV-Teil 4,5 Mio. Euro)
  5. Verlängerung bis Campus Jungfernsee (7,5 Mio. Euro)

 

Zu 1) Man hat sich bewusst für eine Instandsetzung der Trams entschieden, da neue Bahnen nicht kurzfristig, aufgrund von öffentlichen Ausschreibungen, beschafft werden können. (Ausschreibung könnte 4-5 Jahre dauern)

 

Zu 2) Aufgrund von fehlenden PS-Zahlen der „Variobahnen“ und bereits erfolgreichen Tests in Bern, hat man sich zu der Variante „Combino lang“ entschieden.

 

Zu 3) Wesentliche Arbeiten der Grundsanierung beinhalten: Gleiserneuerung, Beseitigung der Begegnungsverbote, Barrierefreie Anpassungen der Haltestellen sowie Gleismittenaufweitung.

 

Zu 4) Im Moment werden Untersuchungen zu einem Verkehrskonzept durchgeführt.

 

Zu 5) Aufgrund der stetig wachsenden Nachfrage dieser Strecke wird eine Verlängerung angestrebt.

 

Herr Dr. Hücker fragt nach einer Begründung für die Abkopplung von Babelsberg Nord mit der Fahrplanumstellung.

Herr Glaser erwidert dass die ViP bestrebt ist mit den ihr zur Verfügung gestellten Geldern größtmögliche Effekte zu erzielen. Somit ist das neue Angebot der ViP wirtschaftlich, bedarfs- und angebotsorientiert. 

 

Herr Dr. Meyerhöfer fragt, ob der Bedarf einer Spur stadtauswärts in der Heinrich Mann Alle ausreichend ist. Herr Hinze ergänzt mit der Frage nach einem Gutachten.

Herr Glaser bejaht beide Fragen. Zum einem wurde die von der ViP und der LHP verkehrstechnische Untersuchung in Auftrag gegeben und man gehe davon aus, dass sich der Abendverkehr stadtauswärts besser verteilt und somit selten Staus entstehen.

 

Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. r die Erweiterung/Anpassung der ÖPNV Infrastruktur an die Anforderungen der wachsenden Stadt  ist ein Verkehrsinfrastrukturpaket mit einem Volumen von 49,2 Mio. € vorgesehen.

 

  1. Die einzelnen Maßnahmen

a)      Straßenbahnstreckenerweiterung "Nordast" von der Viereckremise zum Campus Jungfernsee,

b)       Gleissanierung sowie Gleismittenerweiterung Heinrich-Mann-Allee,

c)       Neugestaltung der Wendeanlage am Hauptbahnhof (Leipziger Dreieck),

d)       Grundinstandsetzung von 6 Tatra-Zugverbänden (12 Wagen),

e)       Verlängerung von 8 Combino Straßenbahnen inkl. Anpassung der Werkstten,

              werden umgesetzt.

 

  1. Die Finanzierung erfolgt durch:

a)        ca. 2,1 Mio. €/a, die die Landeshauptstadt Potsdam für Investitionsmaßnahmen aus den ÖPNV-Zuweisungen des Landes Brandenburg erhält;

b)        einmalig 13,6 Mio. € aus zusätzlichen Schlüsselzuweisungen der LHP, welche zielgerichtet für die Aufwendungen einer wachsenden Stadt eingesetzt werden;

c)        Aufnahme von Fremdmitteln,  welche, sofern sie außerhalb des Kernhaushaltes der Landeshauptstadt Potsdam aufgenommen werden, durch diese zu refinanzieren und möglichst in Form von Kommunalbürgschaften unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Kriterien und vorbehaltlich einer kommunalaufsichtsbehördlichen  Genehmigung zu besichern sind.

 

    4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Abstimmung und Finanzierung des ÖPNV-  
Infrastrukturpaketes sowie zur Sicherung der daraus entstehenden Betriebs- und Folgekosten mit der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Stadtwerke Potsdam GmbH ergänzende vertragliche Regelungen zu vereinbaren    

 

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Anlagen zur Vorlage