17.12.2014 - 4.1.2 Zukunftsprogramm 2019

Beschluss:
vertagt
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Herr Exner erläutert anhand einer Präsentation das „Zukunftsprogramm 2019“.

Insgesamt wurden 42 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, von denen 24 Maßnahmen quantifiziert wurden. Dies könnte eine Verbesserung bis zum Jahr 2019 in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro ergeben. 14 Maßnahmen wurden bereits im Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 berücksichtigt. Somit kann bei Beschluss eine Verbesserung von bis zu 6,4 Mio. Euro bis 2019 erreicht werden.

 

Herr Wellmann fragt nach der Maßnahme GB3-01 „Sozialverträgliche Überarbeitung der Elternbeitragsordnung“. Wie erklärt sich der Anstieg von 2015 zu 2016?

Herr Exner erwidert, dass es sich in dem Jahr 2015 um einen Teiljahresbetrag handelt.

 

Herr Boede sieht in dem Maßnahmenkatalog einen Zielkonflikt. Die städtischen Unternehmen müssen zur Finanzierung des SEP Abgaben leisten. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass diese auch Tarifanpassungen haben. Somit kann die Höhe der Abgaben nicht beziffert werden.

Herr Exner stimmt dem Zielkonflikt insoweit zu, dass natürlich nicht alle Ziele erreicht werden können. Die städtischen Unternehmen sollen nicht nur Gewinne ausschütten um zu unterstützen, sondern auch Maßnahmen und/oder Aufgaben übernehmen. 

 

Herr Boede fragt nach, ob das Klinikum Ernst von Bergmann nach dem üblichen Tarif zahlt.

Herr Exner erklärt, dass es sich dabei um eine Hausreglung handelt, die verhandelt wurde und er zu den Höhen nichts sagennne. Er gehe aber von einer fairen Bezahlung aus.

 

Antrag wird zurückgestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm 2019 wird mit den Maßnahmen, die bereits im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind, umgesetzt. (Anlage, Tabelle 1)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, die noch nicht im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind (Anlage, Tabelle 2) vorzubereiten. Soweit die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, zu denen derzeit ein Haushaltseffekt nicht quantifiziert ist (Anlage, Tabelle 3), wird der Oberbürgermeister mit der weiteren Prüfung und Umsetzung beauftragt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Maßnahmevorschläge aus der gemeinsamen Klausur mit den Fraktionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen:

-                      Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte (2,2%);

-                      Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer;

-                      Allgemeine Regelung zur Dynamisierung bei Gebührensatzungen und Entgeltordnungen der Landeshauptstadt Potsdam;

-                      Keine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der LHP am Unterhaltungsaufwand der SPSG (13/SVV/0283) über den Vertragszeitraum hinaus

-                      Variante zum Maßnahmevorschlag GB 1-10 (Nutzungsverantwortung Vereine)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2019 jährlich informiert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage