08.01.2015 - 3.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
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Frau Dr. Schröter begrüßt Herrn Jetschmanegg und Frau Dr. Sommer und übergibt ihnen das Wort.

 

Frau Dr. Sommer und Herr Jetschmanegg geben den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft einen Überblick über die im Haushaltsplan 2015/2016 geplanten Gelder, die die Wissenschaft betreffen. In zwei Teilergebnishaushalten (1114400 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; 5710000 rderung des Wirtschaftsstandortes) sind Gelder eingestellt worden. In der Summe sind im Teilergebnishaushalt „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“  238.500,00 € geplant. Allein für die Zuwendung für den Betrieb der Wissenschaftsetage sind 190.000,00 € eingestellt. Im Teilergebnishaushalt „rderung des Wissenschaftsstandortes sind insgesamt 60.000,00 € eingestellt.

 

Die Frage, ob Ansiedlungspolitik betrieben wird, wird durch Frau Dr. Sommer bejaht. Durch die Teilnahme an Messen erfolgt eine technologieorientierte Ansiedlungspolitik. Zudem sind etwa 40 % der Mitarbeiter der wissenschaftlichen Einrichtungen aus dem Ausland.

 

Auf die Frage, ob Mittel für die Erweiterungsinvestitionen des Technologiezentrums in Golm eingestellt wurden, erwidert Herr Jetschmanegg, dass diese bereits durch den Beschluss im Jahr 2014 bei der Technologie- und Gewerbezentrum Potsdam GmbH (tGZP) berücksichtigt wurden bzw. die Summe sich dann im Haushalt des TGZP wiederfinden.

 

Anträge Fraktion CDU/ANW

 

Herr Mensch stellt die Anträge seitens der Fraktion CDU/ANW vor. Er weist daraufhin, dass die Anträge noch überarbeitet bzw. in der Form zurückgezogen werden.

 

Anträge Fraktion DIE LINKE

 

Frau Dr. Schröter bringt die Anträge ein.

 

 

  1. Alle institutionell geförderten Kultureinrichtungen erhalten für die zusätzlich entstehenden Kosten bei der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes ab 2015 die Differenz des Kostenauswuchses erstattet.

 

Frau Dr. Magdowski hinterfragt, ob auch die Bürgerhäuser unter die institutionell geförderten Einrichtungen zu fassen sind.

 

Frau Dr. Schröter ergänzt, dass dahingehend auch die institutionell geförderten Bürgerhäuser mit zu berücksichtigen sind.

Zudem hebt sie hervor, dass sich die Bezeichnung „erstattet“ darauf bezieht, dass die Kultureinrichtungen Nachweise erbringen müssen, um zusätzliche Kosten beglichen zu bekommen.

 

Frau Armbruster bezieht sich auf die im Dezember geführten Diskussionen zum Mindestlohn und bittet den Antrag zurückzustellen, bis konkretere Summen zu den Auswirkungen des Mindestlohns bei den Trägern vorliegen.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag zurück.

 

 

  1. Das Collegium musicum ist in die institutionelle Förderung kultureller Träger aufzunehmen. Dafür sind jährlich zusätzlich 50.000 Euro in den HH 2015/16 einzustellen.

 

Frau Morgenroth hrt aus, dass die Haushaltsklausur der SPD erst am 09.01. und 10.01.2015 stattfindet. Aus diesem Grund wird zum jetzigen Zeitpunkt kein Votum seitens der Fraktion SPD abgegeben. Dies wird seitens Herrn Kolesnyk unterstützt.

 

Frau Dr. Magdowski bemerkt, dass sich der Antrag in zwei Komponenten unterteilt. Zum einen der Antrag auf institutionelle Förderung und zum anderen der Antrag zurhe der Förderung.

 

Frau Dr. Schröter schlägt dahingehend vor, die Förderhöhe nach erfolgter Konkretisierung abzustimmen.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag, das Collegium musicum in die institutionelle Förderung mitaufzunehmen zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            3

Ablehnung:                            3

Enthaltung:                            1

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

  1. Das Kunsthaus soll eine zusätzliche Förderung von 10.000 Euro erhalten.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag zurück.

 

 

  1. Es ist ein Programm zur finanziellen Förderung von Atelierraum zur Unterstützung bildender Künstler/innen für 2015/16 aufzulegen.

 

Frau Dr. Schröter stellt den Antrag zurück.

 

Herr Dr. Scharfenberg bittet die Verwaltung zum zweiten Antrag der Fraktion DIE LINKE einen Vorschlag zur möglichen Höhe für die Förderung des Collegium musicum zu unterbreiten.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2015/2016 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen.

 

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

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Anlagen zur Vorlage