08.01.2015 - 3.2 Zukunftsprogramm 2019

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Schröter schlägt vor die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Mit Ausnahme der Maßnahme zur Kunstwerkstatt Ost ist der Ausschuss nicht weiter zuständig.

 

Dagegen erhebt sich kein Wiederspruch.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Zukunftsprogramm 2019 wird mit den Maßnahmen, die bereits im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind, umgesetzt. (Anlage, Tabelle 1)

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, die noch nicht im Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 enthalten sind (Anlage, Tabelle 2) vorzubereiten. Soweit die Stadtverordnetenversammlung zuständig ist, sind entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen.

 

Hinsichtlich der Maßnahmen aus dem Zukunftsprogramm 2019, zu denen derzeit ein Haushaltseffekt nicht quantifiziert ist (Anlage, Tabelle 3), wird der Oberbürgermeister mit der weiteren Prüfung und Umsetzung beauftragt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Maßnahmevorschläge aus der gemeinsamen Klausur mit den Fraktionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen:

-                      Die Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Hebesatzpunkte (2,2%);

-                      Die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer;

-                      Allgemeine Regelung zur Dynamisierung bei Gebührensatzungen und Entgeltordnungen der Landeshauptstadt Potsdam;

-                      Keine Fortsetzung der finanziellen Beteiligung der LHP am Unterhaltungsaufwand der SPSG (13/SVV/0283) über den Vertragszeitraum hinaus

-                      Variante zum Maßnahmevorschlag GB 1-10 (Nutzungsverantwortung Vereine)

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Prüf- und Umsetzungsstand des Zukunftsprogramms 2019 jährlich informiert.

 

 

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Die Vorlage wird durch den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zur Kenntnis genommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage