08.01.2015 - 3.4 Planung zur Finanzierung städtischer Kultureinr...

Beschluss:
vertagt
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Der Antrag wird zurückgestellt, bis Beispielrechnungen der freien Träger zu den Auswirkungen des Mindestlohns vorliegen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Planung der Finanzausstattung städtischer Kultureinrichtungen im Haushalt 2015/2016 folgende Kriterien in die Haushaltsplanung aufzunehmen:

  1. In den städtischen Kultureinrichtungen ist die zu erfolgende Tarifanpassung durch entsprechende Erhung über städtische Mittel zu sichern.
  2. Keine kulturelle Einrichtung der Stadt soll einer Finanzkürzung in Bezug auf das Jahr 2014 unterliegen.
  3. Die Planungen für freie Kulturträger sind mindestens auf dem Niveau von 2014 zu halten.

 

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Anlagen zur Vorlage