13.01.2015 - 4.3 Radwegmarkierung am Uferweg Templiner See

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr von Einem (Bereich Verkehrsentwicklung) berichtet, dass die Prüfung bereits erfolgt ist und aus Sicht der Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Radwegmarkierung am Uferweg Templiner See gesehen wird. Auch eine Unfallhäufigkeit bestehe nicht. Von einer Abmarkierung sollte nur Gebrauch gemacht werden, wenn ein zwingendes Erfordernis besteht.

 

 

Frau Hüneke stellt dar, dass nicht das Anbringen von Piktogrammen mit dem Antrag gefordert wird, sondern eher auf die gegenseitige Rücksichtnahme abzielt mit ggf. einigen ergänzenden Schildern und Geländern. Den Termin für die Berichterstattung ändert sie von Januar auf März 2015.

 

 

Herr von Einem informiert, dass am Spielplatz ein Drängelgitter und auch Schilder gestellt worden sind.

 

 

Herr Eichert empfiehlt der Antragstellerin sich vor Ort umzusehen und ggf. den Antrag als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

 

Herr Kirsch regt an, den Antrag in einen Prüfauftrag mit entsprechender Qualifizierung umzuwandeln.

 

 

Frau Hüneke greift den Vorschlag von Herrn Eichert auf und wird sich vor Ort umsehen, um ggf. den Antrag zu modifizieren.

 

 

Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

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