13.01.2015 - 4.4.1 Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam f...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Durch Herrn Weise (Geschäftsstelle Bauen) erfolgt die Einbringung des Haushaltes 2015/2016 nach den  Schwerpunkten des Ergebnishaushalts und des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 unter Hinweis auf die ausgereichte Information vom 12.12.2014 zum Teilhaushalt 5 des Geschäftsbereichs 4.

Ferner wird durch Herrn Weise unter Hinweis auf die vorgenannte ausgereichte Information über die Umsetzung der haushaltsbegleitenden Beschlüsse 

-          zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes

-          zum Mittelbedarf Unterhaltung Natursteinpflaster - Strategie und Konzept zum weitestgehenden Erhalt von Natursteinpflasterstraßen (DS 08/SVV/0665) sowie

-          zu den Wettbewerben für Planungen und Bauvorhaben (DS 09/SVV/0746) 

berichtet.

 

 

Nach der erfolgten Einbringung stellt Herr Kirsch unter Hinweis auf Seite 9 der ausgereichten Information zum Produkt 54600 Parkeinrichtungen die Frage, wo im Stadtgebiet Babelsberg weitere Parkscheinautomaten in räumlicher Erweiterung der Parkgebührensatzung aufgestellt werden sollen.

 

 

Herr Praetzel (FB Grün- und Verkehrsflächen) äußert hierzu, dass die entsprechenden Informationen für das Stadtgebiet Babelsberg in Form eines Übersichtsplanes bis zum nächsten Ausschusstermin übergeben werden. 

 

 

Darüber hinaus stellt Herr Kirsch in Hinblick auf die zur Verfügung stehenden 80 T€  die Frage zum Inhalt   der Städtebaulichen Begutachtung „Westliche Insel Neu Fahrland“ (siehe hierzu Seite 15 der ausgereichten Information) sowie nach der Kostentragung seitens des Investors.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) teilt mit, dass die veranschlagten Mittel nicht in Gänze und ausschließlich für das Gutachterverfahren geplant sind, das den Bebauungsplanbereich auf der Insel Neu Fahrland abdecken soll. Anteil der Stadt sollen die Kosten sein, die für den erhöhten Aufwand eines echten konkurrierenden Verfahrens entstehen, auf das der Gestaltungsrat ausdrücklich Wert legt.

 

 

Unter Hinweis auf Seite 13 der ausgereichten Information zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts stellt Herr Jäkel die Frage, weshalb keine Mittel für die Maßnahme Uferweg Hermannswerder – Fortführung – Reststück im Wasserwerksbereich im Haushalt veranschlagt worden sind. 

 

 

Herr Praetzel weist darauf hin, dass die Kosten für diese Maßnahme noch nicht abgeschätzt werden könnten und demzufolge keine Veranschlagung bisher im Haushalt erfolgt sei.

 

 

Auf die Rückfrage von Herrn Jäkel, wo diese Maßnahme in welchen Bereich des Haushalts veranschlagt werden müsste, teilt Herr Weise mit, dass dies voraussichtlich im Produktbereich der Gemeindestraßen als Investition vorbehaltlich der detaillierten Klärung der Maßnahme, der finanziellen Auswirkungen und des tatsächlichen Ausbaus  geschehen müsste.

 

 

Herr Klipp stellt darüber hinaus klar, dass es sich hierbei um einen Neubau eines Uferweges handeln würde, mit der Maßgabe, dass die hierfür bereitzustellenden Eigenmittel aus dem Radverkehrskonzept aufzubringen seien, was er bei Erfüllung nachfolgender Prämissen für realisierbar im Budget ansieht.

Voraussetzung wäre jedoch, dass die übliche Abarbeitung des vorliegenden Beschlusses hinsichtlich Wertgutachten der EWP, dann Änderung der Planung mit Kostenschätzung, dann Förderantrag und erst dann Veranschlagung im Investitionsprogramm erfolgt.

 

 

Herr Heuer bittet um Erläuterung, wo die Einnahmen aus der Richtlinie Bauleitplanung Infrastruktur zur Beteiligung von Investoren im Haushalt bilanziert und aufgeführt werden.

 

 

Herr Goetzmann erläutert mit Hinweis auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage, dass hierzu derzeit  mit der Kämmerei intensive Abstimmungsgespräche stattfinden würden, da es Probleme gäbe, wo und in welcher Höhe  die Einnahmen aus dieser Richtlinie veranschlagt werden sollen.

 

 

Daraufhin vertritt Herr Heuer die Auffassung, dass er es schon in Sinne der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch angesichts der Problematik  fehlender Eigenmittel  im Bereich der Investitionen für bedenklich halte, wenn Einnahmen in der Größenordnung von ca. 2,75 Mio. € für die Baulandentwicklung im Haushalt nicht erscheinen würden.

 

 

Herr Goetzmann räumt dies durchaus ein und verweist jedoch darauf, dass mangels praktischer Erfahrungen  bei der Anwendung der Richtlinie es bei  der Abbildung im Haushalt noch Unsicherheiten gebe und die besondere Schwierigkeit insbesondere darin bestehen würde,  die einzunehmenden Beträge in der Prognose realistisch der Höhe nach einzuschätzen und zu veranschlagen. 

 

 

Herr Heuer vertritt dennoch die Ansicht, dass es aus seiner Sicht  möglich sein müsse, hier nach derzeitigem Erkenntnisstand eine Schätzung und eine entsprechende Veranschlagung und Darstellung der Einnahmen aus der Richtlinie im Haushalt vorzunehmen und diese Darstellung könne dann im weiteren Prozess optimiert werden.

 

 

Frau Reimers schließt sich der Auffassung von Herr Heuer an und gibt den Hinweis, dass bei  Zukunftsbetrachtungen  Prognosen immer eine Rolle spielen und dass von daher die Einnahmen auch beziffert werden sollten.

 

 

Herr Heuer verweist auf Seite 92 des Teilhaushalts  zum Produkt 51106 Stadterneuerung und bittet ferner um Erläuterung der Transferaufwendungen (in Höhe von rd. 2,3 Mio. € in 2015 und rd. 2,6 Mio. € in 2016) insbesondere von wo nach wo diese fließen und zu welchem Zweck diese erfolgen.

 

 

Herr Weise stellt dar, dass es sich bei diesen Transferaufwendungen  um die rein buchungs- und bilanztechnische Auflösung von Rechnungsabrenzungsposten (ARAP) für Zuwendungen an Planabschreibungen zu Neuinvestitionen bzw. für Zuwendungen an verbundenen Unternehmen (Treuhänder) im  Zusammenhang mit den Treuhandvermögen handeln würde.

 

 

Herr Jäkel und Herr Heuer bitten darum die buchungstechnischen und bilanztechnischen Vorgänge und Zusammenhänge dieser  Transferaufwendungen in Zusammenhang mit den Treuhandvermögen  in einer Beispieldarstellung dem SBV-Ausschuss vorzustellen und zu erläutern.

 

 

Herr Weise sagt zu, dass er die Hauptbuchhaltung und die Kämmerei des FB 11 um Unterstützung bitten werde, dass eine Aufstellung dieser Transferaufwendungen und eine Erläuterung der buchungstechnischen und bilanztechnischen Vorgänge und Zusammenhänge anhand der Präsentation eines Beispiels in der  nächsten Sitzung des SBV-Ausschusses erfolgt.

 

 

Herr Heuer bittet um Erläuterung, an welcher Position im Haushalt die Nachkalkulation zur   Straßenreinigung und zum Winterdienst zu finden sei.

 

 

Herr Praetzel verweist darauf, dass die derzeitige Planung im neu zusammengefassten Produkt 54501 Straßenreinigung und Winterdienst zu finden sei und auf der Gebührenkalkulation für 2014/2015 basieren würde. Ferner weist er darauf hin, dass in diesem Jahr   für den Kalkulationszeitraum 2016/2017  eine neue Gebührensatzung erarbeitet wird.

 

 

Herr Heuer stellt unter Hinweis auf Seite 170 des Teilhaushalts des GB 4 zum Produkt Grün- und Landschaftsbau die Frage, welche fachlichen Gründe zu einer erheblichen Erhöhung der Aufwendungen in diesem Produkt  von 7,2 Mio. € in 2014 auf 9,4 Mio. € in 2015  geführt haben.

 

 

Herr Weise stellt klar, dass es sich bei dieser Steigerung um ca. 2,2 Mio. € im Wesentlichen  um die Erhöhung der Abschreibungen handeln würde.  Er schlägt ferner vor, zur nächsten Sitzung des SBV-Ausschusses eine  Aufstellung zu diesem Produkt 55100 als Nachweis vorzulegen.

 

 

Herr Heuer bittet  um Mitteilung, weshalb die Privatisierung des Marktes „Am Bassin“  erfolgen solle und ob nicht eine Erhöhung der Benutzungsgebühren  ausreichend wäre.

 

 

Herr Klipp verweist auf  Seite 68 des Zukunftsprogramms, woraus eindeutig ersichtlich sei, dass allein die Anpassung der Benutzungsgebühren  nicht ausreichend wäre, um den Zuschussbedarf auf Null zu reduzieren und die kostendeckende Bertreibung des Marktes zu ermöglichen. Vielmehr wäre dies nur über eine Privatisierung des Marktes erreichbar.

 

 

Herr Schütt fragt nach, wie bei der Bewirtschaftung der Parkscheinautomaten (Produkt 54600 Parkeinrichtungen) der Wegfall des Parkplatzes Babelsberger Straße von 120 T€ kompensiert werden kann

 

 

Herr Praetzel macht darauf aufmerksam, dass ohnehin eine Evaluation der Parkraumbewirtschaftung beabsichtigt wäre und dass dann ggf. die Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts zur Kompensation vorgesehen ist. Nachträgliche Anmerkung ist die Feststellung, dass für die Bewirtschaftung des i.R. stehenden Parkplatzes eine Auskehrpflicht bestand und keine tatsächlichen Erlöse erwirtschaftet wurden.

 

 

Herr Schütt bittet bezüglich der Veranschlagung von Mitteln im Haushalt zur „Braunen Tonne“ um Auskunft.

 

 

Herr Klipp verweist hierzu auf den GB 3, weil die abfallwirtschaftliche Betreibung zur „Braunen Tonne“ in der Zuständigkeit des GB 3 verblieben ist

 

 

Herr Krause bittet um Erläuterung, weshalb für die Maßnahme Krampnitz eine doppelte Grunderwerbsteuer in  Höhe von 247 T€ im Haushalt veranschlagt worden ist.

 

 

Herr Goetzmann weist darauf hin, dass vielfältige intensive Verhandlungen und selbst rechtliche Auseinandersetzungen mit der Steuerverwaltung, diese auch aus Sicht der Stadtverwaltung unsinnige doppelte Veranschlagung der Grunderwerbssteuer  beim Vermögensübergang zwischen Treuhandvermögen und städtischem Fachvermögen zu vermeiden, schon bei anderen Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen leider gescheitert sind. Deshalb bleibt steuerrechtlich keine andere Wahl als diese Mittel im Haushalt zu veranschlagen. 

 

 

Frau Hüneke stellt die Frage, ob bezüglich der Radwege eine Gleichbehandlung zu den anderen Verkehrsanlagen erreicht werden kann.

 

 

Herr Praetzel äußert hierzu, dass die Durchführung der satzungsgemäßen Straßenreinigung und des Winterdienstes auch auf den Radverkehrsanlagen erfolgt.

 

 

Ferner bittet Frau Hüneke um einen gesonderten Termin mit dem Fachbereich 47 für Rückfragemöglichkeiten bezüglich des Haushalts zum Thema Natursteinpflaster.

 

 

Herr Praetzel bestätigt, dass er einen entsprechenden Temin mit Frau Hüneke vereinbaren wird.

 

 

Herr Putz (Behindertenbeirat) macht deutlich, dass die jährlich veranschlagten Mittel in Höhe von 80 T€ für die behindertengerechte Herstellung der Verkehrsanlagen gemäß Abkommen Barcelona für die gesamten Verkehrsanlagen der Stadt Potsdam im Hinblick auf hierfür notwendigen Investitionen viel zu gering veranschlagt seien.

 

 

Herr Klipp macht darauf aufmerksam, dass neben den 80 T€ zum behindertengerechten Ausbau im Rahmen der baulichen Unterhaltung und Instandsetzung (aus dem Ergebnishaushalt) selbstverständlich zusätzlich im Rahmen der Planung und dem Neubau der im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen für Straßen- und Verkehrsanlagen  grundsätzlich der behindertengerechte Ausbau mitberücksichtigt wird.

 

 

Die Vorlage wird bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Stimmenthaltung:

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen