13.01.2015 - 4.7 "Scholle 51"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) geht auf die Situation ein (Folie sh. Anlage). Wenn die Feststellung der Funktionslosigkeit erfolgt, stünde diese jedoch im Widerspruch zum Beschluss der STVV vom September 2014.

 

 

Herr Gabbert nimmt als Vertreter der Nutzer der „Scholle 51“ das Rederecht wahr und informiert, dass man sich mit dem Eigentümer der Heilig-Kreuz-Gemeinde in Kaufverhandlungen befinde und ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt habe, um vielfältige Nutzungen zu sichern. Er spricht sich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus, so dass statt einer Kita-Nutzung eine kulturelle Nutzung vorgesehen ist.

Er ergänzt, dass man mit einem Beschwerdeführer im Gespräch sei und die lärmintensiven Veranstaltungen nicht in der Scholle 51, sondern in der Geschwister-Scholl-Str. 34 vorgesehen sind.

 

 

Herr Klipp betont, dass sowohl mit der eigentumsrechtlichen Sicherung als auch dem Bemühen um eine friedliche Nachbarschaft der richtige Weg verfolgt wird. Das Verlegen der lärmintensiven Veranstaltungen in die Geschwister-Scholl-Str. 34 setzt entsprechende Nutzungsgenehmigungen voraus und er rät diese zu beantragen.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass an der einen und an der anderen Stelle die Schaffung einer Genehmigungssituation nach Klärung des Eigentumsrechtes erforderlich ist.

 

 

Der SBV-Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.

 

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Anlagen