13.01.2015 - 4.1 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122-1...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Jäkel erinnert als Vertreter des Antragstellers, dass man sich in der vergangenen Sitzung ausgiebig mit der Thematik befasst habe und es zahlreiche Zusammenkünfte im Kleingartenbeirat gegeben hat. Es ist festzustellen, dass das Mediationsverfahren keine Annäherung der Punkte gebracht hat und von daher keine Fortführung des Mediationsverfahrens sinnvoll sei. Vielmehr müsse das Bebauungsplanverfahren weiter betrieben werden.

 

Herr Jäkel bringt für den Antragsteller folgende neue Fassung ein und begründet diese:

Der OB wird beauftragt, entsprechend Beschluss der StVV vom 07.05.2014 den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist der Plan entsprechend Darstellung mit einer einreihigen Bebauung südlich der Hermann-Maaß-Straße und der dauerhaften Festsetzung aller übrigen Flächen für kleingärtnerische Nutzung zu erstellen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Herr Heuer informiert, dass die Fraktion der SPD ebenfalls in Auswertung der Mediationsgespräche und von der Verwaltung vorgetragenen Fakten folgenden Änderungsantrag, als Kompromiss um dort Planungsschaden abzuwenden, vorbereitet hat: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im II. Quartal 2015 zum Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ einen Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen; der Bebauungsplanentwurf ist auf Grundlage der beigefügten Planskizze zu erstellen. Die in Ziffer 8 des Beschlusses vom 07.05.2014 (DS 14/SVV/0259) getroffenen Festlegungen zum Planinhalt werden insoweit geändert. Der Bebauungsplanentwurf soll auf Grundlage §13a i.V.m. 30 Abs. 3 BauGB ins Verfahren gegeben werden.

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) nimmt nochmals Bezug auf die Mitteilungsvorlage und erinnert, an seine Äußerungen in der vergangenen Sitzung, dass eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs nicht empfohlen werden kann. Es werden erhebliche rechtliche Risiken gesehen, wenn ein Eingriff in bestehende Rechte der Eigentümerschaft ohne Grundlage erfolgt.

 

 

Herr Kirsch berichtet, dass Herr Heuer mit dem Grundstückeigentümer einen Kompromiss gefunden habe.

 

 

Herr Krause erklärt, dass er die Äerungen des Eigentümervertreters anlässlich des 3. Mediationsgespräches so verstanden habe, dass dieser Vorschlag eine veritable Grundlage für die weitere Entwicklung sei. Im Übrigen haben die Eigenmer ja die Möglichkeit, im Rahmen der späteren öffentlichen Auslegung zu der Planung Anregungen vorzutragen.

 

 

Herr Jäkel teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE der Auffassung sei, dass ein nennenswerter Teil der Gartensparte erhalten werden soll (sh. mit der neuen Fassung ausgereichte Skizze – Variante 1). Notfalls auch Variante 2. Alles weitergehende würde keine Zustimmung der Fraktion DIE LINKE erhalten.

 

 

Als Ausschussvorsitzender schlägt Herr Jäkel vor, zunächst den weitestgehenden Antrag abzustimmen. Dies ist aus seiner Sicht die überarbeitete Fassung der Fraktion DIE LINKE /Variante 1. Dann kämen Variante 2 und dann der Antrag der Fraktion SPD.

 

 

Herr Kirsch vertritt die Auffassung, dass der Antrag der SPD-Fraktion der weitestgehende sei, da er am weitesten vom Ursprungsantrag 14/SVV/0949 abweicht. Er stellt den GO-Antrag, den Antrag der SPD-Fraktion als ersten abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis des SPD-Antrages: 5/2/0

 

 

Damit erübrigt sich die Abstimmung des Ursprungsantrages und die jetzt an diese Stelle gesetzte Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im II. Quartal 2015 zum Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel“ einen Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen; der Bebauungsplanentwurf ist auf Grundlage der beigefügten Planskizze zu erstellen. Die in Ziffer 8 des Beschlusses vom 07.05.2014 (DS 14/SVV/0259) getroffenen Festlegungen zum Planinhalt werden insoweit geändert. Der Bebauungsplanentwurf soll auf Grundlage §13a i.V.m. 30 Abs. 3 BauGB ins Verfahren gegeben werden.

 

(Planskizze sh. Anlage)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen