13.01.2015 - 4.5.1 Bürgerhaushalt Potsdam 2015/16 'TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Klipp macht aufmerksam, dass der Stadtkanal und die Garnisonkirche nichts miteinander zu tun haben.

Zur Garnisonkirche gibt es eine gültige Beschlusslage, keine städtischen Gelder einzusetzen.

Im Hinblick auf den Stadtkanal gibt es mehrere Beschlüsse zum Ausbau des Stadtkanals. Die Umsetzung stockt im Moment; sollte es dafür jedoch wieder Städtebaufördermittel geben würden entsprechende Eigenmittel eingesetzt.

Herr Klipp rät davon ab, den Antrag in dieser Kombination Stadtkanal und Garnisonkirche zu unterstützen.

 

 

Herr Heuer schließt sich den Ausführungen von Herrn Klipp an.

 

 

Herr Linke vertritt die Ansicht, dass auch für die Garnisonkirche öffentliche Mittel verwendet werden und verweist dabei auf den Abriss des Rechenzentrums. Er spricht sich dafür aus, den Antrag im Paket zu belassen.

 

 

Frau Hüneke folgt den Meinungen von Herrn Klipp und Herrn Heuer. Sie erkundigt sich, ob in den Jahren 2015/16 städtisches Geld für den Stadtkanal vorgesehen sind?

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) macht aufmerksam, dass diese Frage einer weiteren Differenzierung bedürfe. Geld für Folgekosten sind im Doppelhaushalt nicht vorgesehen. Wohl aber für die Trassensicherung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Die Weiterführung des B-Plan-Verfahrens ist ohne personellen Einsatz nicht nichtmöglich und dies erfordere den Einsatz von Personalkosten.

 

 

Frau Hüneke spricht sich dafür aus den Antrag abzulehnen und auf die bestehende Beschlusslage zur Garnisonkirche hinzuweisen.

 

 

Herr Berlin hält die Zustimmung komplett für möglich.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

Der SBV-Ausschuss lehnt den Antrag mit 2/4/0 ab und verweist auf die bestehende Beschlusslage zur Garnisonkirche.

 

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