14.01.2015 - 5.2.5 Bürgerhaushalt Potsdam 2015/16 'TOP 20 - Liste ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner führt aus, dass die Anhebung bis zu 70.000 Euro mehr Einnahmen erbringen könnte. Er unterstreicht aber auch, dass man sich mit der Erhöhung auf 20 % am oberen Ende befände.

 

Herr Linke fragt nach, ob die Zweitwohnsitzsteuer auch für Internate, Wohnheime oder auch Campingplätze anfallen würde.

 

Herr Schmidt (Bereichsleiter 116 Steuern) erläutert, dass diese Steuer nur für Wohnraum ab 23qm anfallen würde. Somit rden Lauben in Bundeskleingärten (wenn sie unter 23qm sind) nicht unter die Zweitwohnsteuer fallen.

 

Frau Dr. Ullrich erwidert, dass diese Erhöhung in keinem gerechtfertigten Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehe und rger eher schwarz wohnen als sich anzumelden.

 

Herr Krämer unterstützt den Antrag und sieht keine Gefahren für den Mittelstand, da dieser oft den Hauptwohnsitz in Potsdam habe.

 

Es wird abgestimmt.

 

Der Antrag wird ungeändert beschlossen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zweitwohnsitzsteuer könnte von derzeit 15 auf 20% angehoben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

0