28.01.2015 - 6.8 Fachausschuss Kultur und Wissenschaft

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

§ 10 Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

 

Der Ausschuss ist zuständig für:

 

Spiegelstriche 1 bis 6 in der Ausschusszuständigkeitsordnung (sie betreffen den Bereich Kultur) bleiben bestehen.

 

Zusätzlich sollen folgende Spiegelstriche aufgenommen werden:

- Angelegenheiten der Zusammenarbeit der Stadt mit den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

- Beschlussvorlagen der SVV, die sich mit Förderung der Wissenschaft und des Wissenstransfers, der Förderung der Bildung in Zusammenhang mit Wissenschaft oder der Förderung von Kultur und Kunst in Zusammenhang mit Wissenschaft beschäftigen

- Angelegenheiten von Wissenschaftskommunikation und -marketing der Stadt

- Mitwirkung in dem im städtischen Verein Pro Wissenschaft e.V. durch Entsendung von einem Vertreter des Ausschusses in den Vorstand und zwei Vertretern in das Kuratorium.

 

 

Der Hauptausschuss hat sich der Empfehlung des o. g. Ausschusses angeschlossen -  bis auf den letzten Absatz: hier soll die Streichung des letzten Spiegelstriches erfolgen.

 

Abstimmung:

Die Streichung des letzten Spiegelstriches wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Nach der Abstimmung dieser Änderung (Streichung) stellt  die Stadtverordnete Armbruster, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Geschäftsordnungsantrag, sich zum Beratungsgegenstand noch äern zu können, da ihre Wortmeldung von der Sitzungsleitung offensichtlich übersehen worden sei. Sie beabsichtige, einen Änderungsantrag bezüglich einer Regelung zur Mitwirkung von Stadtverordneten im Verein Pro Wissen zu stellen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Bezüglich einer möglichen Mitwirkung von Stadtverordneten im Verein Pro Wissen unterbreitet Herr Jakobs folgenden Verfahrensvorschlag, der in die Niederschrift aufgenommen wird:

 

Der Oberbürgermeister werde als Mitglied des Vereins diese Thematik in der nächsten Vorstandssitzung sowie in der öffentlichen Mitgliederversammlung erörtern; ggf. könne eine Satzungsänderung angestrebt werden.

Über das Ergebnis werde er die Stadtverordnetenversammlung informieren.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende Änderung der Ausschusszuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Potsdam:

 

§ 10 Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

 

Der Ausschuss ist zuständig für:

 

Spiegelstriche 1 bis 6 in der Ausschusszuständigkeitsordnung (sie betreffen den Bereich Kultur) bleiben bestehen.

 

Zusätzlich sollen folgende Spiegelstriche aufgenommen werden:

 

- Angelegenheiten der Zusammenarbeit der Stadt mit den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,

 

- Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die sich mit Förderung der Wissenschaft und des Wissenstransfers, der Förderung der Bildung in Zusammenhang mit Wissenschaft oder der Förderung von Kultur und Kunst in Zusammenhang mit Wissenschaft beschäftigen,

 

- Angelegenheiten von Wissenschaftskommunikation und -marketing der Stadt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen